Der behördliche Regulierungskampf um Smartphone-Bezahlapps geht in eine weitere Runde. Die Wettbewerbskommission (Weko) hat dem iPhone-Hersteller Apple ein Zugeständnis im Kampf um die Hoheit beim Bezahlen per Smartphone abgerungen. Die Betreiber der Bezahl-App Twint haben nun die Möglichkeit die automatische Aktivierung von Apple Pay beim Bezahlvorgang zu unterdrücken.
Apple habe sich gegenüber der Weko verpflichtet der Twint-Konkurrenz die technische Möglichkeit zu geben, den automatischen Start von Apple Pay während der Dauer des Bezahlvorgangs mit der Twint-App zu unterdrücken, teilten die Wettbewerbshüter am Dienstag mit. Gemäss der Weko bestand während dem Bezahlen mit Twint am Terminal die Gefahr, dass sich Apple Pay automatisch öffnet und den Bezahlvorgang unterbricht.
Zahlungsabbruch bei Twint
«Falls beim scannen des Twint-Codes das Smartphone zu nahe an das Terminal gehalten wurde, kam es zu Abbrüchen des Bezahlvorgangs», erklärte der Weko-Direktor, Patrik Ducrey, auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP. Zahlungen per Twint erfolgen, indem mit dem Mobiltelefon ein QR-Code vom Display des Bezahlterminals scannt.
Aufgrund der nun erfolgten Zusage von Apple sei zudem die Vorabklärung gegen den Techkonzern seitens der Weko eingestellt worden, heisst es weiter. Bei der Vorabklärung ging es um die technische Bevorteilung für Bezahlvorgänge mit Apple Pay. Noch nicht abgeschlossen sind dagegen weiterreichende Untersuchungen gegen Twint selber, bei denen auch Schweizer Finanzinstitute involviert sind.
Im November gab die Behörde bekannt, dass eine Untersuchung gegen Schweizer Finanzinstitute laufe. Dazu wurden auch Hausdurchsuchungen durchgeführt. Die Abklärungen sollen zeigen, ob die mit Twint zusammenarbeitenden Banken möglicherweise die Bezahlfunktionen Apple Pay und Samsung Pay boykottiert haben. Die Weko untersucht dazu die Rolle der Grossbanken UBS und Credit Suisse, der Postfinance sowie der Kreditkartenherausgeber Swisscard und Aduno.
Streit über NFC geht weiter
Dass der Bezahlvorgang mit Twint unter Nutzern als eher umständlich gilt, liegt auch daran, dass Apple sich bisher weigerte die Schnittstelle des Übertragungsstandards NFC (Near Field Communication) auf Apple-Geräten für Drittanbieter freizugeben. Ein dazu hängiges Weko-Urteil dürfte aber in naher Zukunft nicht fallen, erklärte Weko-Direktor Ducrey. Hier dürfte die Behörde auf einen Entscheid der EU warten.
Die EU-Kommission signalisiert aber wenig Handlungsbedarf und hat bislang keine Untersuchung gegen Apple eingeleitet, wie die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager unlängst erklärte. Man habe beim Apple-Bezahldienstes bisher nicht erkennen können, dass der kalifornischer Konzern in diesem Bereich eine marktbeherrschende Stellung innehat, sagte Vestager.
(awp/tdr/bsh)