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Finanzlexikon

Aufwand

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Definition

Aufwendungen sind im betrieblichen Rechnungswesen alle Geschäftsvorfälle und Aktivitäten, die den Werteverzehr betreffen und das Eigenkapital innerhalb einer bestimmten Periode reduzieren. Dabei ist es unerheblich, ob diese aus nicht betrieblichen oder betrieblichen Gründen resultieren.

Abgrenzungen

Aufwendungen müssen innerhalb der Finanzbuchhaltung und des Controllings von anderen Begriffen wie Kosten und Ausgaben abgegrenzt werden. So sind mit Kosten alle Aufwendungen gemeint, die dem betrieblichen Leistungsprozess zugerechnet werden können. Das heisst, Aufwendungen wie zum Beispiel betriebliche Löhne sind somit auch Kosten. Darüber hinaus müssen Aufwendungen und Ausgaben unterschieden werden. Eine Ausgabe wirkt sich auf die Veränderung des Geldvermögens aus. Wogegen Aufwendungen den Werteverzehr bzw. die Veränderung des Reinvermögens betreffen.

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Neutraler Aufwand

Neutrale Aufwendungen sind Aufwendungen, die nicht auf den Betriebszweck gerichtet werden und keine Kosten sind oder einer anderen Abrechnungsperiode zugerechnet werden müssen. Dazu zählen betriebsfremde Aufwendungen wie zum Beispiel Spenden an Vereine oder periodenfremde Aufwendungen, die zwar betriebsbedingt sind, aber zum Beispiel als Vorauszahlungen oder Steuernachzahlungen in eine andere Periode fallen. Zu den neutralen Aufwendungen gehören auch die ausserordentlichen Aufwendungen wie Diebstahl, Forderungsausfälle usw. Ein bewertungsbedingter Aufwand ist ebenfalls neutral, etwa eine steuerlich motivierte Sonderabschreibung.