Definition
Unter Factoring (lat. factura, Rechnung) versteht man in der Betriebswirtschaftslehre eine Übertragung von Forderungen (Lieferant, Kreditor) gegen einen Schuldner (Debitor) an ein Spezialinstitut (Factor) vor dem Tag der Fälligkeit.
Hintergrund
Das Factoring gehört zu den alternativen Finanzierungsformen, bei dem ein Unternehmen seine Forderungen direkt nach der Rechnungsstellung an eine Factoringgesellschaft abtritt. Das Unternehmen erzielt damit sofort Liquidität, die es gleich wieder im Unternehmen einsetzen kann. Zum Beispiel um von Skonti der Lieferanten zu profitieren oder Investitionen aus eigenen Mittel zu tätigen. Darüber hinaus erhalten Unternehmen auf diese Weise einen optimalen Ausfallschutz sowie ein professionelles Debitorenmanagement. Denn das Warten auf die Begleichung offener Rechnungen, der Aufwand für das Mahnwesen oder gar ein völliger Forderungsausfall durch Insolvenz kann mit Factoring vermieden werden. Factoringgesellschaften sind in der Regel private, bankenunabhängige Unternehmen für Finanzdienstleistungen, die ihre Leistungen auf die Anforderungen ihrer Kunden maßschneidern.
Abwicklung der Factoryleistungen
Die Gebühren des Factors für die Finanzdienstleistungen umfassen häufig eine Factoring-Gebühr, die sich auf den getätigten Umsatz bezieht und sich aus den Zinsen für die entstehende Liquidität zusammensetzt. Die Factoring-Gebühr soll im Grunde das vom Factor übernommene Ausfallrisiko (Delkredere) sowie die übernommenen Services im Bereich der Buchhaltung und dem Inkasso ausgleichen. Als Zinskondition wird häufig eine Marge auf den 3-Monats-EURIBOR festgelegt.