Definition
Die goldene Bilanzregel stellt die Forderung auf, dass langfristige Anlagegüter auch durch langfristiges Kapital (Eigenkapital) und kurzfristige Wirtschaftsgüter (Umlaufvermögen) ebenso durch kurzfristiges Kapital gedeckt sein müssen.
Hintergrund
Diese Regel sieht natürlich keine exakte Zuordnung zwischen Mittelherkunft (Passiva) und Mittelverwendung (Aktiva) vor. Die goldene Bilanzregel soll vielmehr das Controlling dazu anhalten, die Kosten für Finanzierungen des Kapitalbedarfs möglichst gering zu halten. Diese Daumenregel besagt auch, dass die Kosten für langfristiges Fremdkapital idealerweise niedriger als die Kosten von kurzfristigem Fremdkapital sein sollen. In der Regel ist die Finanzierung der Bilanzposten des Umlaufvermögens teurer als die Finanzierung der Posten des Anlagevermögens. Doch besteht durch das kurzfristige Fremdkapital eine höhere Flexibilität bei den Finanzierungsmöglichkeiten.
Zwei Arten der Goldenen Bilanzregel
Was die „Strenge“ der Einhaltung der goldenen Bilanzregel angeht, so kann man hier verschiedene Varianten nach dem Deckungsgrad oder der Anlagendeckung unterscheiden. Die erste Variante besagt, dass die Forderung der Goldenen Bilanzregel erfüllt sein muss. Das heißt, Eigenkapital - Anlagevermögen >= 1. Die zweite Variante, auch Silberne Bilanzregel genannt, lautet (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) / Anlagevermögen >= 1.