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Finanzlexikon

Lebensversicherung

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Definition

Eine Lebensversicherung umfasst Versicherungen, die Risiken wie zum Beispiel Tod, Invalidität oder die private Altersvorsorge absichern sollen.

Hintergrund

Lebensversicherungen gab es bereits im alten Rom, damals übernahmen bestimmte Institutionen die Bestattungskosten und unterstützten die Hinterbliebenen finanziell. Erste moderne Ansätze von Lebensversicherungen sind im 17. Jahrhundert entstanden. Das Lloyd’s Coffee House, ein Vorläufer der Versicherungsbörse Lloyd’s of London, erteilte bestimmte Leistungszusagen auf das Leben von Menschen. In England gab es damals häufig Finanzprodukte als Wettvereinbarungen auf das Leben von Menschen. Das ging sogar soweit, dass Lebensversicherungen nur noch verkauft werden durften, wenn ein ökonomisches Interesse am Überleben des Versicherungsnehmers nachweisbar war. In dieser Zeit wurden zwar Verträge mit Leistungen bei Tod oder Erleben abgeschlossen, doch war dies lediglich auf Basis einer Wette und nicht systematisch bzw. mathematisch kalkuliert worden. Mit der sogenannten Versicherungsmathematik von Edmond Halley für Lebensversicherungen wurde im späten 17. Jahrhundert erstmals eine moderne Art der Lebensversicherung etabliert. Im Jahre 1762 bot die Londoner „Society for Equitable Assurances on Lives and Survivorships“ Produkte an, die mit versicherungsmathematischen und altersabhängigen Beiträgen errechnet wurden. Auf Basis dieser Erkenntnisse wurden im 19. Jahrhundert sogenannte Sterbekassen gegründet.

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Prinzip einer Lebensversicherung

Lebensversicherungen zählen zu den Individualversicherungen, um ökonomische Risiken aus den Unwägbarkeiten des Lebens einer Person abzusichern. In einem Lebensversicherungsvertrag wird eine Leistung definiert, die im Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder an sonstige Begünstigte ausbezahlt wird. Da die Leistung im Versicherungsfall als Geldleistung erbracht wird, spricht man bei einer Lebensversicherung auch von einer Summenversicherung. Wobei die Höhe des eigentlich entstandenen Schadens eine untergeordnete Rolle spielt. Den Versicherungsfall können unterschiedliche Ereignisse auslösen: Zum Beispiel der Tod zu einem gewissen Zeitpunkt, das Erleben eines bestimmten Zeitpunktes, bestimmte schwere Krankheiten, Pflegebedürftigkeit, die Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeit oder sonstige Gefahren des Lebens. Daher zählen auch Rentenversicherungen zu der Gattung der Lebensversicherungen. Die Leistung besteht in diesem Fall in der regelmässigen Ausbezahlung einer bestimmten Summe bzw. Rente.