Definition
Im Finanzwesen versteht man unter einer Tilgung die planmässige oder ausserplanmässige Begleichung einer geliehenen Geldsumme. Bekannt ist in diesem Zusammenhang auch der Ausdruck „Schulden tilgen“.
Hintergrund
Bei der Inanspruchnahme eines Kredits oder Darlehens von einer Bank verpflichtet sich der Kredit- oder Darlehensnehmer die geliehene Geldsumme innerhalb einer definierten Laufzeit wieder zurückzubezahlen. Dabei wird vertraglich festgelegt, auf welche Weise der geliehene Betrag sowie die vereinbarten Zinsen wieder an die Bank zurückfliessen sollen.
Tilgungsarten
Das Finanzwesen unterscheidet in der Regel zwischen folgenden Tilgungsarten:
- Bei der planmässigen Tilgung bezahlt der Schuldner gemäss den vertraglich vereinbarten Bedingungen.
- Eine ausserplanmässige Tilgung ist eine zusätzliche Zahlung.
- Die Ratentilgung definiert regelmässige Zahlungen in gleichen oder steigenden Beträgen.
- Bei einer Einmaltilgung begleicht der Schuldner am Ende der Kreditlaufzeit die komplette Kreditsumme inklusive Zinsen.
- Eine Annuitätentilgung ist eine Form der Tilgung, bei der immer variable Zins- und Tilgungsanteile in einer konstant gleich hohen Rate zurückgezahlt werden.