Der bisherige Lebensstandard wird nach der Scheidung nicht mehr garantiert, selbst wenn die Ehe länger als zehn Jahre gedauert hat und das Ehepaar gemeinsame Kinder hat.

Zahlreiche Kommentatoren jubelten: «Das Bundesgericht forciert die Gleichstellung und stärkt ‹egalitäre› Beziehungen» (also solche, in denen sich Mann und Frau sowohl die Erwerbsarbeit als auch den Haushalt und die Kinderbetreuung teilen). Doch das ist nicht modern – das ist realitätsfremd.
 

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Die Bundesrichter übersahen die gesellschaftliche Realität

Denn das «traditionelle» Familienmodell ist in der Schweiz noch immer am weitesten verbreitet. Bei Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren arbeiten rund 73 Prozent der Männer Vollzeit, während Frauen gar nicht oder Teilzeit arbeiten – meist mit einem Pensum von unter 50 Prozent.

Bis die Kinder eingeschult werden, bleibt jede fünfte Frau ganz zu Hause. Das heisst, der überwiegende Teil der Schweizer Frauen lebt ein traditionelles Familienmodell, das meist beide Partner gutgeheissen haben.

Bereits vor den Entscheiden des Bundesgerichts war die Situation für geschiedene Frauen nicht rosig. Heute ist das Risiko von geschiedenen Frauen, Sozialhilfe beantragen zu müssen, dreimal höher als bei geschiedenen Männern.

Jede vierte geschiedene Rentnerin in der Schweiz bezieht Ergänzungsleistungen. Jetzt kann man sagen: Na gut, Frauen sind selber schuld, wenn sie während der Ehe nicht oder nur reduziert einer Erwerbsarbeit nachgehen.

Nach einer Ehe können sie ja einfach irgendeiner Arbeit nachgehen. Aber das entspricht ebenso wenig der Realität. Wer lange Jahre zu Hause die Kinder betreute, hat in der Arbeitswelt schlechte Karten.

Uniabschluss, Heirat, Hausfrau, Scheidung mit 55, Putzfrau. Oder: teure Weiterbildung mit 60, aber keine Chance auf eine Stelle, wegen fehlender Berufserfahrung. Dies könnten künftig die Lebensläufe von Ex-Ehefrauen sein.

Zudem werten die Bundesgerichtsurteile die Arbeit, die gerade von Frauen im Haushalt und bei der Kindererziehung geleistet wird, weiter ab.

Nicht nur wird sie nicht bezahlt, ist kaum relevant für die Rentenbildung und wird für die berufliche Laufbahn als Makel statt als Ressource gesehen – sondern sie zählt auch nach einer Scheidung nicht mehr. Obwohl die Väter ohne diese Arbeit kaum berufliche Karriere hätten machen können.

 

Über Gerichtsurteile lässt sich unsere Gesellschaft nicht verändern

«Was die sieben Herren Richter aus FDP, CVP und SVP, die zwischen 59 und 67 Jahre alt sind, entschieden haben, zeugt herzlich wenig von ‹modern›, sondern von ‹realitätsfremd›», kommentierte auch Tamara Funiciello, Nationalrätin und Co-Präsidentin der SP Frauen Schweiz, zu Recht.

Über Gerichtsurteile lässt sich unsere Gesellschaft nicht verändern. Dafür braucht es kulturelle Veränderungen und geänderte Rahmenbedingungen für Frauen.