Nach wie vor ist ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung der Traum vieler Schweizerinnen und Schweizer. Die Corona-Pandemie hat die Nachfrage nach Wohneigentum weiter befeuert. Resultat: Die Eigentumspreise haben Ende letzten Jahres neue Höchstwerte erreicht.

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Für den Durchschnittshaushalt ist Wohneigentum daher kaum mehr erschwinglich und wird ein Traum bleiben. Gemäss jüngsten Studien kann sich nicht einmal mehr jeder zehnte Haushalt ein Eigenheim leisten. Wer in der Schweiz Wohneigentum kaufen will, muss mindestens 20 Prozent Eigenkapital mitbringen. Seit einigen Jahren darf nur noch maximal die Hälfte davon aus dem Pensionskassenguthaben entnommen werden.

Um mehr Menschen den Kauf von Wohneigentum zu ermöglichen, will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats diese Regelung nun wieder aufheben: In ihrer Ende Oktober 2021 eingereichten Motion «Den Erwerb von Wohneigentum mithilfe der zweiten Säule erleichtern» verlangt sie, dass die Guthaben der beruflichen Vorsorge wieder vollständig für den Erwerb eines Eigenheims genutzt werden können.

Über die Autorin

Rebecca Omoregie ist Vizedirektorin der Wohnungsbaugenossenschaft Schweiz.

Was gut gemeint ist, könnte sich jedoch als Bumerang herausstellen. Ist es wirklich sinnvoll, die Nachfrage und die Preise von Wohneigentum noch mehr in die Höhe zu schrauben und einer höheren Privatverschuldung Vorschub zu leisten?

Eine höhere Eigentumsrate ist zudem auch nicht wirklich nachhaltig: Gemäss Bundesamt für Statistik brauchen Eigentümerinnen und Eigentümer durchschnittlich 53 Quadratmeter Wohnfläche – deutlich mehr als Mieterinnen und Mieter (41 Quadratmeter) oder Genossenschaftsbewohnerinnen und Genossenschaftsbewohner (35 Quadratmeter). Das Modell des privaten Einfamilienhauses verbraucht nicht nur mehr Fläche und Ressourcen, sondern führt auch zu mehr Mobilität und zu einer stärkeren Zersiedelung.

Der Traum vom Eigenheim muss deshalb neu gedacht werden. Eine Alternative, die den Wunsch nach Eigentum für viele möglich macht, ist das genossenschaftliche Wohnen. Es verbindet die Vorteile von Miete und Wohneigentum: Die Genossenschaftsmitglieder sind durch ihr Anteilscheinkapital Miteigentümer der Genossenschaft und haben Mitspracherechte und ein Wohnrecht.

Das bietet den Gestaltungsspielraum und die Sicherheit von Eigentum, aber auf eine sozial und ökologisch nachhaltige Art. Die Mitgliedschaft in einer Wohnbaugenossenschaft würde breiten Bevölkerungsschichten erlauben, zu geringen finanziellen Risiken von den Vorteilen von Eigentum zu profitieren. Allerdings ist die Nachfrage nach Genossenschaftswohnungen jetzt schon höher als das Angebot. Der Marktanteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus beträgt schweizweit nicht einmal 5 Prozent.

Anstelle einer Erleichterung des Wohneigentumserwerbs wäre es daher sinnvoller, mit gezielten Massnahmen mehr gemeinnützigen Wohnungsbau zu ermöglichen. Dies zum Beispiel mit der Abgabe von Grundstücken im Baurecht an gemeinnützige Bauträger, mit Zonen oder Anteilen für gemeinnützigen Wohnungsbau oder mit finanziellen Starthilfen für junge Genossenschaften.

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