Die Altersvorsorge und die Gesundheitskosten werden Elisabeth Baume-Schneider und das Innendepartement fordern. Gleich fünf Volksabstimmungen zu diesen beiden Themen stehen der neuen Departementschefin in den nächsten Monaten bevor. 

Wichtige Dossiers, die ins Ressort von Elisabeth Baume-Schneider fallen und die Versicherungswelt tangieren:

Altersvorsorge AHV

Mit der im September 2022 an der Urne gutgeheissenen Stabilisierungsvorlage mit dem Frauenrentenalter 65 und einer Zusatzfinanzierung der AHV aus der Mehrwertsteuer ist nach einer Generation Stillstand wieder eine AHV-Reform gelungen. 

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Seit 1997 war keine grössere Revision mehr zustande gekommen, mehrere Anläufe scheiterten. Doch die jüngste Reform ist nur ein Zwischenschritt für rund zehn Jahre. Die nächste Reformvorlage hat das Parlament auf Ende 2026 bestellt. 

Schon viel früher, nämlich im März 2024, stehen die Abstimmungen über zwei AHV-Initiativen an: Es sind die Renteninitiative der Jungfreisinnigen - sie will das Rentenalter zunächst auf 66 Jahre erhöhen und danach an die Lebenserwartung koppeln - und die Volksinitiative der Linken für eine 13. AHV-Rente.

 Berufliche Vorsorge

Die von der Linken mit dem Referendum bekämpfte Pensionskassenreform bringt unter anderem einen tieferen Umwandlungssatz für die Berechnung der Renten und für Angehörige von Übergangsjahrgängen eine Kompensation. Die Altersvorsorge muss die bevorstehende Pensionierung der Babyboomer-Jahrgänge und ebenso die wachsende Zahl von Rentnerinnen und Rentnern gegenüber den Erwerbstätigen auffangen. 

Den von den Sozialpartnern ausgehandelten Kompromiss hat das Parlament allerdings weit unterboten und sich damit das Referendum der Linken eingehandelt. Der Urnengang wird ebenfalls im nächsten Jahr stattfinden. 2024 steht also ein weiterer Abstimmungskampf um die Altersvorsorge bevor.

Gesundheitskosten

2024 steigen die Krankenkassenprämien für die Grundversicherung im Mittel um 8,7 Prozent und damit so stark wie seit über zehn Jahren nicht mehr. Massnahmen zur Dämpfung der Gesundheitskosten werden seit Jahren diskutiert. Hängig sind zwei Volksinitiativen, die Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei und die Prämienentlastungsinitiative der SP. 

Die Kostenbremse-Initiative verlangt, dass Bundesrat, Parlament und Kantone eingreifen müssen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu stark steigen. Die SP-Initiative fordert, dass die Krankenkassenprämien höchstens zehn Prozent des Einkommens betragen dürfen. 

Zu beiden Begehren liegen indirekte Gegenvorschläge vor, die aber den Initianten und Initiantinnen zu wenig weit gehen. Hier stehen der neuen Innenministerin also ebenfalls zwei Abstimmungskämpfe bevor im nächsten Jahr.

Pflegepersonal

In Spitälern und Heimen fehlen Tausende Pflegefachleute. Die im November 2021 unter dem Eindruck der Notstände wegen Covid-19 an zahlreichen Spitälern an der Urne angenommene Pflegeinitiative will der Bundesrat in zwei Etappen umsetzen. 

Die erste mit einer voraussichtlich ab Mitte 2024 und über acht Jahre laufenden Ausbildungsoffensive und der Möglichkeit für Pflegende, gewisse Leistungen selbstständig abzurechnen, ist unter Dach und Fach. Bis zu eine Milliarde Franken sollen Bund und Kantone als Beiträge an ausbildende Institutionen sowie als Stipendien beisteuern. 

Weitere Elemente des neuen Verfassungsartikels will der Bundesrat in einem neuen Gesetz regeln, das aber nicht vor 2027 in Kraft treten kann. Dazu gehören bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege, die berufliche Weiterentwicklung und die bessere Abgeltung für Pflegeleistungen.

Ärztetarif

Seit Jahren ringen Versicherer, Spitäler und Ärzteschaft um einen neuen Ärztetarif als Ersatz für den veralteten Tarmed, mit dem Spitäler und Ärzte abrechnen. Die von der Ärzteverbindung FMH und dem Krankenkassenverband Curafutura vorgeschlagene Tarifstruktur Tardoc - der Verband Santésuisse war nicht mit an Bord - genehmigte der Bundesrat bisher nicht, trotz mehrerer Anläufe. Den neuen Arzttarif Tardoc hat der Bundesrat bisher nicht genehmigt.

Epidemiegesetz

Während der Covid-19-Pandemie gab die Koordination zwischen Bund und Kantonen wiederholt zu Kritik und Diskussionen Anlass. Mit Anpassungen des Epidemiengesetzes will der Bundesrat nun Gegensteuer geben. 

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Unter anderem soll das Eskalationsmodell mit normaler, besonderer und ausserordentlicher Lage angepasst werden. Neu will der Bundesrat den Kantonen Vorbereitungen auf eine besondere Lage vorschreiben können. Auch aus Sicht der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) müssen die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen in der besonderen Lage geschärft werden. 

Auch eine Rechtsgrundlage für das Erstellen der umstrittenen Zertifikate, die eine Impfung oder Genesung nachweisen, soll ins Epidemiengesetz geschrieben werden. Die Vernehmlassung zur Vorlage dauert bis im März 2024.

Digitalisierung

Die Covid-19-Pandemie brachte es an den Tag: Zu viel wird im Gesundheitswesen noch analog erledigt statt auf digitalem Weg. Nur die Wenigsten haben ein elektronisches Patientendossier. Nicht nur arbeiten etliche Arztpraxen noch mit Papier, sondern es sind obendrein unterschiedlichen Tools im Einsatz.

Mit Änderungen im Gesetz über das elektronische Patientendossier will der Bundesrat erreichen, dass nicht nur stationäre Spital- und Pflegebetriebe mit dem elektronischen Dossier arbeiten, sondern auch ambulant tätige Gesundheitsfachleute. Auch plant er, dass künftig alle Grundversicherten gratis ein elektronisches Dossier erhalten, wenn sie eines wollen.

Weitere Abhilfe schaffen soll zudem das 400-Millionen-Franken-Projekt Digisanté: Der Bundesrat will in den nächsten zehn Jahren die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranbringen. Über den nötigen Verpflichtungskredit hat das Parlament zu entscheiden. (sda/hzi/mig)