Im März 2021 wurde der Arzt zu 36 Monaten Gefängnis verurteilt - davon 18 Monate unbedingt. Darüber hinaus wurde ihm die selbstständige Ausübung als Arzt für zwei Jahre verboten, er wurde für fünf Jahre aus der Schweiz ausgewiesen und zur Zahlung einer Ausgleichsforderung von 225'000 Franken an den Kanton verurteilt.

Das Kantonsgericht befand den Arzt der gewerbsmässigen Veruntreuung, des Betrugs und der Urkundenfälschung für schuldig. Zudem verurteilte es ihn wegen eines Verkehrsdelikts und einer Falschaussage gegenüber den Behörden. Die Ermittlungen hatten ergeben, dass der Mann seine Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung massiv überfakturierte.

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30 Stunden pro Tag gearbeitet

Aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts geht hervor, dass der Arzt bis zu 30 Arbeitsstunden pro Tag abrechnete. Er soll auch 34 Stunden für Konsultationen verrechnet und eine Arbeitsunfähigkeits-Zeugnis ausgestellt haben, während er sich unter anderem auf Mauritius in den Ferien befand.

Der Beschwerdeführer schloss auch eine Lohnausfallversicherung ab und verschwieg dabei, dass er bereits in der Vergangenheit Entschädigungen erhalten hatte. Zwischen Mitte Februar und Ende Juni 2013 meldete er eine Arbeitsunfähigkeit, und erlangte so widerrechtlich einen Betrag von 62'000 Franken. In dieser Zeit arbeitete er jedoch «auf Hochtouren». Später versuchte er, eine andere Versicherung zu täuschen.

Für die Bundesrichter durften ihre Waadtländer Kollegen zu Recht eine schwere Schuld des Beschwerdeführers annehmen, der sich unrechtmässige Gewinne in Höhe von mehreren hunderttausend Franken verschafft hatte. Die von den psychiatrischen Gutachtern attestierte leichte Verminderung der Zurechnungsfähigkeit führte zu einer Reduktion der Schuld von schwer auf mittelschwer.

Beharrliche Behauptungen

Die beharrliche Behauptung des Arztes, er arbeite viel mehr als seine Kollegen, wurde ihm nicht abgenommen. Tatsächlich war die in Rechnung gestellte Jahresarbeitszeit fast dreimal so hoch wie die einer Vollzeitkraft, heisst es in dem Urteil. Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass die Freiheitsstrafe von der Vorinstanz in Bezug auf das Grunddelikt des Betrugs sowie auf die Delikte der Urkundenfälschung und des Ausstellens von falschen ärztlichen Zeugnissen ausreichend begründet wurde.

Allerdings hätten die Waadtländer Richter ihre Entscheidung für eine Freiheitsstrafe für das Verkehrsdelikt, die Veruntreuung und die Falschaussage begründen müssen. Diese Taten hätten nämlich auch mit einer Geldstrafe bestraft werden können.

Das Urteil wird daher in diesem Punkt aufgehoben und an das Kantonsgericht zurückverwiesen. Dieses muss die Art der Strafe für diese Delikte festlegen und sich erneut zu allen Sanktionen äussern. Die Richter müssen auch das zweijährige Berufsausübungsverbot genauer begründen und prüfen, ob es angesichts der Ausweisungsmassnahme angemessen ist. (sda/hzi/sec)