Eine Reform des Schweizer Gesundheitswesens gilt mitunter als Mission impossible. Die Kosten steigen unaufhörlich. Jahr für Jahr bangt die Schweiz erstarrt dem herbstlichen Prämienschock entgegen. Doch so ohnmächtig wie es scheint sind wir Prämienzahlerinnen und Prämienzahler gar nicht.
Am 24. November haben es die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in der Hand, das scheinbar Unmögliche möglich zu machen: Mit einem Ja zur einheitlichen Finanzierung können wir einige Weichen in unserem Gesundheitswesen richtig stellen, um zu vereinfachen, was heute kompliziert ist, und um damit die Kosten in Zukunft besser in den Griff zu bekommen.
Heute herrscht eine krasse Ungleichheit: Wenn ich als Versicherter stationär behandelt werde, also mit einer Übernachtung im Spital, übernimmt der Kanton 55 Prozent der Kosten. Wenn ich dagegen nach demselben Eingriff gleich wieder nach Hause gehen darf, muss meine Versicherung mit meinen Prämien 100 Prozent der Kosten dieser ambulanten Behandlung bezahlen.
Mit der Reform der einheitlichen Finanzierung werden in Zukunft alle Gesundheitsleistungen – egal ob ambulant, stationär oder in der Pflege – von den Versicherern und den Kantonen zu verbindlichen Teilen einheitlich finanziert.
Für die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler bringt dies gleich einen doppelten Entlastungseffekt: Erstens wird der Trend zu ambulanten Behandlungen anhalten. Da sich die Kantone neu auch an diesen ambulanten Kosten beteiligen, verlagern sich bei Einführung der Reform im Jahr 2028 rund zwei Milliarden Franken Finanzierung weg von den Prämienzahlenden hin zu den Kantonen.
Kommt hinzu: Wenn alle Leistungen nach dem gleichen Schlüssel finanziert werden, haben die Finanzierer auch ein Interesse daran, die Gesamtkosten des Systems möglichst niedrig zu halten: Sie werden – da bei gleicher Qualität deutlich günstiger – eher ambulant als stationär behandeln lassen. Und sie werden die Behandlungen besser koordinieren, um überflüssige Mehrfachuntersuchungen ebenso zu vermeiden wie unnötige Spitalübernachtungen oder frühzeitige Heimeintritte. Nach konservativer Schätzung des Bundesamtes für Gesundheit können so jährlich bis zu 440 Millionen Franken eingespart werden, weitere Studien sprechen sogar von jährlich 1 bis 3 Milliarden Franken.
Dabei schmälert der Einbezug der Langzeitpflege in die Reform diese Entlastung der Prämien nicht wesentlich: Denn der am stärksten wachsende ambulante Bereich verursacht bereits heute viermal höhere Kosten als die Langzeitpflege. Auch wenn also die Pflegekosten aufgrund der Alterung der Bevölkerung ansteigen, übernehmen die Kantone im ambulanten Sektor immer noch deutlich mehr Kosten. Auch wenn die Reformgegner ebenso mantraartig wie faktenfrei das Gegenteil behaupten, werden die Prämien mit der einheitlichen Finanzierung unter dem Strich also spürbar entlastet.
Auch aus sozialpolitischer Sicht ist die Reform zur einheitlichen Finanzierung der Gesundheitskosten gerechter, weil damit künftig etwas weniger über die Kopfprämien und mehr über einkommensabhängige Steuern bezahlt wird – eigentlich genau das, was die Reformgegner doch immer fordern. Und last but not least gewinnt das Pflegepersonal: Jede ambulante Behandlung mehr und jede Nacht weniger stationär entlastet unmittelbar die Pflegeteams in den Spitälern und Heimen – das bedeutet weniger Nachtschichten und geregeltere Arbeitszeiten.
Alle diese Gründe haben dazu geführt, dass eine breite Allianz aus Kantonen, Gemeinden und den wesentlichen Verbänden der Leistungserbringer inklusive Pflegeverbänden sowie der Versicherer und der Industrie geschlossen für diese grundlegende Gesundheitsreform des Parlaments und des Bundesrats einsteht.
Kurz: Endlich eine gesunde Reform, die es wert ist, auch von Ihnen am 24. November unterstützt zu werden!