Im Zuge der IV-Reform, die ab dem 1. Januar 2022 in Kraft tritt, hat der Bundesrat die Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung eingesetzt und deren Mitglieder gewählt.

Nach der Vernehmlassung hatte die Regierung entschieden, dass Patienten- und Behindertenorganisationen eine stärkere Vertretung in der Kommission erhalten. Diese nimmt unter anderem die Qualität der Begutachtungen unter die Lupe. Bisher gab es in der Schweiz keine unabhängige Institution mit dieser Aufgabe.

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Die Kommission wird von Michael Liebrenz, Leiter des Forensisch Psychiatrischen Dienstes (FPD) der Universität Bern, geleitet und hat zwölf weitere Mitglieder.

(sda/gku)