H+ und Santésuisse schaffen mit den ambulanten Pauschalen die Grundlage für die Umsetzung des gesetzgeberischen Willens, Pauschalen gegenüber dem Einzelleistungstarif den Vorrang zu geben. Die entsprechende gesetzliche Grundlage wurde im Juni 2021 vom Parlament verabschiedet. Die ambulanten Pauschalen basieren analog dem im stationären Bereich erfolgreich angewandten SwissDRG-Modell auf aktuellen und transparenten ambulanten Kosten- und Leistungsdaten. Mit Pauschaltarifen werden gleiche Leistungen immer gleich vergütet. Das schafft Transparenz für die Patienten und hilft, die Kostenentwicklung zu stabilisieren.
Prüfbericht mit BAG diskutiert
Die im Prüfbericht aufgeführten Fragen und Feststellungen werden aktuell vertieft analysiert und anschliessend zusammen mit dem BAG diskutiert. Der Prüfbericht bestärkt Santésuisse und H+, die Weiterentwicklung des Systems mit Hochdruck voranzutreiben und insbesondere auch die Datengrundlage stets weiter auszubauen. Die Tarifpartner werden der Genehmigungsbehörde und den anderen Tarifpartnern zudem das grosse Potenzial aufzeigen, das bei einer raschen Inkraftsetzung des ambulanten Pauschalensystems erschlossen werden kann. Der Prüfbericht bestätigt die Einschätzung von H+ und Santésuisse, dass per Ende 2023 eine Gesamttarifstruktur für ärztliche Leistungen, die aus ambulanten Pauschalen und einem ergänzenden Einzelleistungstarif besteht, erarbeitet werden kann.
Gemeinsame Tarifstruktur mit allen Tarifpartnern vorantreiben
Nachdem der Bundesrat am 3. Juni 2022 den Einzelleistungstarif TARDOC 1.3 nicht genehmigt hat, rufen H+ und Santésuisse die anderen Tarifpartner – FMH, Curafutura und MTK – gemäss Forderungen des Bundesrates auf, gemeinsam den TARDOC und die ambulanten Pauschalen weiterzuentwickeln bzw. zu finalisieren und zusammenzuführen. Nur mit einer gemeinsamen Tarifstruktur für den ambulanten Bereich bestehend aus Pauschalen und einem Einzelleistungstarif, kann der vom Parlament gewollte und von der Gesundheitskommission fast einstimmig bestätigte Neuanfang im ambulanten Bereich realisiert werden.
Alle Tarifpartner haben bereits bewiesen, dass ein Konsens möglich ist. So haben sie noch vor der Sommerpause die Grundlagendokumente für die nationale Tariforganisation für den ambulanten Bereich gemäss Art. 47a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) gemeinsam und einstimmig verabschiedet. Einzig fehlt noch die Paraphierung dieser Dokumente durch die jeweiligen Organisationen, damit die «Organisation für ambulante Arzttarife AG» (OAAT) gegründet werden kann. Innerhalb dieser Tariforganisation kann die neue Tarifstruktur aus Pauschalen und einem Einzelleistungstarif eingeführt und weiterentwickelt werden.
Ambulante Pauschalen auf Kurs
Die ambulanten Pauschalen werden seit 2021 in der im Mai 2021 gegründeten solutions tarifaires suisses AG entwickelt. Träger der Organisation sind H+, Santésuisse und die FMCH. Nachdem eine erste Version der Pauschalen im Dezember 2021 dem BAG zur Überprüfung eingereicht wurde, entwickeln die Tarifpartner H+ und Santésuisse diese weiter. Dazu fanden bis im Sommer 2022 verschiedene Workshops mit Vertretern der Spitäler, der Ärzteschaft und der Kostenträger statt. Ausserdem verbessert die solutions tarifaires suisses AG die Datengrundlage der Pauschalen mit Kostendaten der Jahre 2020 und 2021 weiter. Dadurch werden die mehr als 300 erarbeiteten Pauschalen weiterentwickelt und auf den neuesten Stand gebracht. (pm/hzi/sec)