Die Schweizer Banken wollen im überhitzten Markt für Renditeliegenschaften selbst auf die Bremse treten. Die Schweizerische Bankiervereinigung schlägt in einer Vernehmlassungsantwort konkrete freiwillige Verschärfungen bei der Kreditvergabe vor. Dagegen lehnt die Branchenorganisation die vom Bundesrat vorgesehene Verschärfung der Eigenmittelverordnung ab.
Gemäss dem Vorschlag wollen die Schweizer Banken bei der Hypothekenvergabe für Miethäuser oder weitere Renditeobjekte von den Kreditnehmern künftig Eigenmittel von mindestens 25 Prozent des Belehnungswerts verlangen. Ausserdem sollen die Kreditnehmer die Hypothekarschuld innert maximal 10 Jahren auf noch zwei Drittel des Belehnungswertes amortisieren, wie der am Mittwoch publizierten Stellungnahme des Verbands zu entnehmen ist.
Der Bundesrat schlägt dagegen in seiner Änderung der Eigenmittelverordnung vor, dass die Banken Hypotheken für solche Wohnrenditeliegenschaften mit mehr Eigenkapital unterlegen sollen. Er will so die Widerstandsfähigkeit der Finanzinstitute für den Fall von Preiskorrekturen stärken.
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Verband gegen «Zwischenschritt» des Bundesrats
Die Bankiervereinigung stellt sich nun «dezidiert» gegen eine solche Verschärfung. Die Revision der eigenen Richtlinien dürfte «zielgerichteter» wirken als die von den Behörden erwogene Erhöhung der Risikogewichte, gibt sie sich überzeugt: Schliesslich werde mit beiden Instrumenten direkt auf der Nachfrageseite angesetzt.
Der Verband verweist in seiner Stellungnahme auf die sich abzeichnende Inkraftsetzung der internationalen «Basel III Final»-Regulierung in den kommenden Jahren. Die Umsetzung eines solchen «Zwischenschritts» mit derart weitreichenden Implikationen für die Klassifizierungspraxis und Vertriebsführung der Banken werde als «nicht angemessen» erachtet, betont er.
Sollte der Bundesrat der Banken-Selbstregulierung den Vorzug geben, dann könnten die verschärften Bedingungen per 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Regeln zur Selbstregulierung von 2012
Die Bankiervereinigung hatte bereits im Frühling angekündigt, Anpassungen ihrer Selbstregulierung auszuarbeiten. Die jetzigen Selbstregulierungsmassnahmen, die sowohl für selbstgenutztes Wohneigentum wie auch für Renditeobjekte gelten, waren 2012 in Kraft gesetzt worden und umfassen zwei Massnahmen: Zum einen ist bei Hypothekenfinanzierungen ein Mindestanteil von 10 Prozent aus Eigenmitteln zu finanzieren, die nicht aus der zweiten Säule stammen. Zum anderen muss die Hypothekarschuld innert maximal 15 Jahren auf zwei Drittel des Belehnungswertes amortisiert werden.
Seit längerem warnen verschiedene Marktakteure wie auch die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die Finanzmarktaufsicht Finma vor den Ungleichgewichten im Markt für Wohnrenditeliegenschaften. Die Preise für diese Liegenschaften sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Aktuell entfallen darauf rund 30 Prozent aller Hypotheken.
(awp/gku)