Facebook steht unter Druck. Der Datenskandal erschütterte nicht nur das Vertrauen der Nutzer, sondern auch das der Anleger. Um fast 20 Prozent knickte der Aktienkurs von Facebook seit Bekanntwerden der Debakels um Cambridge Analytica ein, das Unternehmen verlor damit innert einer Woche rund 50 Milliarden Dollar seines Börsenwertes.

Der Kursverlust trifft die Facebook-Aktionäre, und damit auch die Schweizerische Nationalbank (SNB). Hier zeigt sich eine kuriosen Situation: Daten von Bloomberg legen offen, dass die SNB zu den grössten Facebook-Aktionären zählt (siehe Foto). Der Wert der SNB-Investition verringerte sich seit dem Kurseinbruch um 147 Millionen Dollar.

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Die grössten Anteilseigner der Facebookaktie.

Der Screenshot vom Bloomberg-Terminal zeigt: Die SNB liegt im Eignerranking einen Platz vor Mark Zuckerberg.

Quelle: Handelszeitung

Zuckerberg bewies einen guten Riecher. In den drei Monaten vor dem Bekanntwerden des Datenskandals verkaufte der 33-Jährige so viele seiner Aktien wie nie zuvor – und ersparte sich so einen Teil der Verluste.

Der Facebook-Gründer hatte anlässlich der Geburt seiner Tochter Maxima im Jahr 2015 verkündet, dass er 99 Prozent seiner handelbaren Anteile im Laufe seines Lebens spenden wolle. In der Folgezeit trennte sich der Internet-Tycoon immer wieder von grösseren Tranchen.

Mark Zuckerberg behält die Kontrolle

Dabei kommt ein besonderes Konstrukt zum Zug. Bei den veräusserten Wertpapieren handelt es sich um Facebooks kotierte A-Aktien. Jedes der Wertpapiere entspricht einer Stimme. Zuckerberg muss allerdings nicht um die Macht im Unternehmen fürchten: Er kontrolliert den Konzern über die Stimmrechte seiner nichtkotierten B-Aktien – und von denen besitzt er immer noch 77 Prozent.

Anders als Zuckerberg trifft die SNB allerdings keinen strategischen Entscheid für einzelne Tech-Aktien. Ihre Order beruht auf Index-Käufen, orientiert sich also anderen Entwicklung von gesamten Indizes wie dem Dow Jones. Es ist möglich, dass Zuckerbergs jüngste Verkäufe im März dazu führten, das kann allerdings nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, da die SNB-Transaktionen nicht meldepflichtig sind.