Walter und Isabelle Meier (Name geändert) blickten auf das Meer, das an diesem Abend tiefblau und golden glänzte. Sie schritten noch einmal das 8'000 Quadratmeter grosse Grundstück ab, rund 100 Kilometer nördlich von Barcelona. Der Makler war sehr zuvorkommend, unterhielt sich einwandfrei auf Deutsch. Das Schweizer Paar setzte die Unterschrift unter ein Papier, das sie als Reservation interpretierten und sie zu einer hohen Anzahlung verpflichtete.
Meiers konnten freilich nicht ahnen, dass noch in der gleichen Woche ein Onkel des Maklers einen Grundbucheintrag vornehmen liess und sich ebenfalls einen Teil desselben Grundstücks mit exakt dem gleichen Blick aufs Meer sicherte. Wer nun rechtmässiger Eigentümer wovon war und ob Meiers ihre Anzahlung je wiedersehen werden, falls sie vom Geschäft zurücktreten – die Auseinandersetzungen sind noch nicht abgeschlossen.
Viele Immobilienkäufer sind schlecht informiert
«Wer keine Erfahrung mit Auslandimmobilien hat, sollte mit allerhöchster Vorsicht an ein solches Geschäft herangehen», warnt Jurist Christian H. Kälin von Henley & Partners in Zürich. Intuitiv gehen viele Käufer davon aus, dass zumindest in groben Zügen der Immobilienerwerb in anderen Nationen Europas recht ähnlich verläuft wie in der Schweiz – ein Irrtum. «In Ländern wie Italien oder Spanien ist vor allem der Erwerb teilweise unsicher», betont Kälin. Konkret bedeutet dies, dass Spanien zum Beispiel kein Grundbuch bzw. Eigentumsregister kennt, das die gleiche Verbindlichkeit des Schweizer Grundbuchs bietet.
Man ist also gut beraten, sich über die Unterschiede im Grundbuchwesen, bei den Formalitäten von Bau und Kauf, Vertragsrecht, aber auch hinsichtlich Gebühren, Besteuerung und Erbrecht klar zu werden oder sich beraten zu lassen. Vor allem bei einem Kauf ab einer gewissen finanziellen Tragweite werden die meisten privaten Käufer Rechtsanwälte, Steuerexperten und Architekten beiziehen müssen, die mit den lokalen Verhältnissen vertraut sind.
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