Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) haben eine neue Vereinbarung über die Gewinnausschüttung der SNB unterzeichnet. Diese gilt für die Geschäftsjahre 2011 bis 2015. Unter der Voraussetzung einer positiven Ausschüttungsreserve bezahlt die SNB künftig jährlich 1 Milliarde Franken an Bund und Kantone. Es sei noch ungewiss, wann die nächste Ausschüttung stattfindet, heisst es in einer Mitteilung, dies hänge von der weiteren Entwicklung an den Finanzmärkten ab.

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Gemäss Nationalbankgesetz ist die SNB verpflichtet, aus ihrem Jahresergebnis Rückstellungen zu bilden, um die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu halten. Der nach Dotation der Rückstellungen verbleibende Gewinn steht grundsätzlich für die Ausschüttung an Bund und Kantone zur Verfügung. Zur mittelfristigen Verstetigung regeln EFD und SNB die Eckwerte für die Ausschüttung jeweils in einer Vereinbarung über mehrere Jahre.

Die bisherige Vereinbarung von 2008 musste überprüft werden, nachdem die Ausschüttungsreserve aufgrund erheblicher währungsbedingter Verluste der SNB im Geschäftsjahr 2010 negativ wurde. Die Ausschüttungsreserve wies Ende 2010 einen Fehlbetrag von 5 Milliarden Franken auf. In den letzten Jahren waren jeweils 2,5 Milliarden Franken ausgeschüttet worden.

Sollte sich die finanzielle Situation der SNB deutlich verbessern und die Ausschüttungsreserve 10 Milliarden Franken übersteigen, so sei vorgesehen, den Ausschüttungsbetrag zu erhöhen, heisst es weiter. Die Höhe werde zwischen EFD und SNB vereinbart.

(laf/vst/awp)