Die US-Plattform Airbnb steht in der Schweiz im Gegenwind. Das ist spätestens seit letztem Wochenende klar, als die Stimmbevölkerung in der Stadt Luzern das Geschäft mit der Kurzzeitmiete stark einschränkte. Nur noch während neunzig Tagen pro Jahr dürfen Wohnungen künftig zu Geschäftszwecken untervermietet werden. Ähnliche Einschränkungen haben bereits Genf und die Waadt beschlossen.
Nun will die Stadtzürcher SP die Kurzzeitvermietung auch in Zürich einschränken. Tausende Wohnungen fehlten in der Stadt, weil Immobilienfirmen lieber hohe Renditen mit der kurzzeitigen Vermietung der Räumlichkeiten erzielten, heisst es in einer Medienmitteilung. «Wir müssen dieses asoziale Geschäftsmodell stoppen und auch in Zürich eine ähnliche Einschränkung wie in Luzern und Genf aufgleisen», wird der Co-Präsident der städtischen SP, Oliver Heimgartner, zitiert.
Letzte Woche hat die Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Badran gar ein nationales Verbot für Airbnb und Business-Apartments in Wohnquartieren gefordert. «Dadurch würden auf einen Schlag etwa 20’000 Wohnungen frei», sagte Badran. «Das Geschäft mit der Kurzzeitmiete verknappt den Wohnraum und sorgt für überteuerte Mieten.»
Mit Geburtsjahr 2007 gehört Airbnb zu den jüngeren Mächten im weltweiten Tourismus. Trotzdem hat das kalifornische Unternehmen in wenigen Jahren nur schon marketingmässig Gewaltiges geleistet.
So wie «Googeln» im allgemeinen Sprachgebrauch für Internet-Suche steht, «Tempo» für Taschentuch, «Stewi» für Wäscheständer und «Kärchern» für Hochdruckreinigen, gilt heute auch Airbnb als generischer Begriff. Der Markenname, zusammengesetzt aus Airbed (Luftmatratze) und Breakfast (Frühstück), ist das sinnbildliche Wort für die touristische Sharing Economy. Im Guten wie im Schlechten. Und das fliegt Airbnb jetzt um die Ohren.
Mehr lesen Sie hier in unserem Kommentar zum Abstimmungsergebnis aus Luzern.
(mbü)