Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieterinnen und Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen. Auf der anderen Seite können Hausbesitzer die Mietzinsen gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen.

Wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag auf ihrer Webseite mitteilte, verbleibt der hypothekarische Referenzzinssatz auf dem Stand von 1,5 Prozent. Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz im Sommer 2017 gefallen.

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Der dem Referenzzinssatz zugrundliegende Durchschnittszinssatz beläuft sich derweil auf 1,41 Prozent. Bei der letzten Publikation des hypothekarischen Referenzzinsatzes im Juni lag der Durchschnittswert noch bei 1,43 Prozent. Berechnet wird der Wert von der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Grundlage der Berechnung sind die Zinssätze aller inländischer Hypothekarforderungen von Schweizer Banken.

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Seit der Einführung noch nie gestiegen

Der Referenzzinsatz wurde im Herbst 2008 eingeführt. Er ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten.

Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 lag er noch bei 3,5 Prozent, danach sank er schrittweise. Seit Juni 2017 liegt er bei 1,5 Prozent. Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist angezeigt, wenn der Durchschnittszinssatz auf unter 1,38 Prozent sinkt oder auf über 1,62 Prozent steigt.

Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekanntgegeben. Der nächste Veröffentlichungstermin ist am 2. Dezember. Mit einer Senkung des Referenzzinses ist aber auch dann noch nicht zu rechnen. Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) geht beispielsweise davon aus, dass der Zinssatz erst kommenden Sommer einen weiteren Schritt nach unten machen wird.

(awp/gku)

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