«Viele vermissen ihre Arbeit», schreibt die Suva am Montag in einer Mitteilung. Viele Betroffene arbeiten nach einem schweren Unfall aber nicht mehr in ihren ursprünglichen Berufen oder müssen ihr Pensum reduzieren. Knapp die Hälfte wechselt zudem den Arbeitgeber.
2016 habe die Suva rund 4200 Fälle mit einer Wiedereingliederungsproblematik abgeschlossen. 88 Prozent der Betroffenen konnten wieder einsteigen. Wie lange die Suva ein Unfallopfer auf seinem Weg zurück begleitet ist verschieden – «einige von ihnen wenige Monate, manche mehrere Jahre», wie Peter Diermann, Bereichsleiter Versicherungsleistungen, zitiert wird.
Die Jüngsten mit grösster Chance
Als erfolgreich eingegliedert gelten Personen, die wieder arbeiten können und keine oder höchstens eine Suva-Invalidenrente von unter 20 Prozent benötigen. 2016 erhielten nur 500 Personen eine höhere Rente als 20 Prozent, davon 71 Betroffene eine Vollrente mit einem Invaliditätsgrad von über 90 Prozent. Dies zeigt eine Auswertung aller Verunfallten bis 60 Jahre.
Bei den unter 20-Jährigen schafften es 2016 ganze 99 Prozent der 87 Betroffenen wieder zurück ins Berufsleben. Bei der grossen Gruppe der 20- bis 50-Jährigen von gemäss Suva 2418 Personen waren es über 90 Prozent und bei den 1195 schwer verunfallten 50- bis 60-Jährigen über 80 Prozent.
Viele Bauarbeiter
Rund 460'000 Unfälle registriert die Suva nach eigenen Abgaben jährlich. 4200 Menschen zögen sich so schwere Verletzungen zu, dass sich «ausgeprägte Probleme bei der Wiedereingliederung ergeben». Rund ein Drittel davon stammt aus der Baubranche – jeder Dritte mit einer schweren Schulter- oder Knieverletzung. Die Wiedereinstiegsquote in der Baubranche war 2016 mit 91 Prozent aber sehr hoch.
Bis eine schwerverletzte Person wieder an ihrem angestammten oder an einem neuen Arbeitsplatz arbeiten kann, muss sie viele Hürden überwinden. «So ist es zum Beispiel für einen Bauarbeiter schwierig, nach einer schweren Knieverletzung weiterhin auf dem Bau zu arbeiten», so Diermann.
Neuorientierung kann helfen
Der Verunfallte müsse am Anfang womöglich an einem Schonarbeitsplatz arbeiten, damit Zeit bleibe für Physiotherapie und Aufbautraining. Und vielleicht könne der betroffene Arbeiter nie wieder die härtesten Arbeiten erledigen, sondern erhalte für die Erwerbseinbusse eine Invalidenrente.
Andere müssen innerhalb des Betriebs den Arbeitsplatz wechseln – oder den Arbeitgeber oder gleich den Beruf: Dann stehen in Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern und der Invalidenversicherung (IV) Neuorientierungen und Umschulungen an.
(sda/ise)