Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen die Credit Suisse und Mitglieder einer kriminellen Organisation aus Bulgarien Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht. Es geht dabei um internationalen Betäubungsmittelhandel und grossangelegte Geldwäscherei.

Die BA hat laut einer Mitteilung vom Donnerstag Anklage eingereicht nach umfangreichen Ermittlungen zu den schweizerischen Geschäftstätigkeiten einer bedeutenden, im internationalen Betäubungsmittelhandel und in der grossangelegten Geldwäscherei der daraus gewonnenen Erträge aktiven kriminellen Organisation aus Bulgarien.

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Der Credit Suisse wirft die BA vor, nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen zu haben, um die Geldwäscherei von Vermögenswerten zu verhindern, die der kriminellen Organisation gehörten und unter ihrer Kontrolle standen. Die BA erhebt gleichzeitig Anklage gegen eine ehemalige Kundenbetreuerin der Bank und zwei Mitglieder der kriminellen Organisation.

Die CS wehrt sich

Die Credit Suisse hat in einer Mitteilung vom Donnerstag Vorwürfe über angebliche Organisationsmängel zurückgewiesen. Mit Befremden habe die Bank vom Entscheid der Bundesanwaltschaft Kenntnis genommen, im Rahmen eines Verfahrens unter anderem gegen die Bank Anklage zu erheben.

Die CS werde ihre Position entschlossen verteidigen. Nach jahrelangem Verfahren, in dessen Verlauf verschiedene Vorwürfe fallengelassen worden seien und andere bereits verjährt seien, habe die Bundesanwaltschaft nun am 17. Dezember 2020 unter anderem gegen die Bank und eine frühere Mitarbeiterin Anklage erhoben, schreibt die Bank.

(awp/mbü)