Die Sozialkommission des Nationalrates (SGK) will die Regeln zur Selbstständigkeit modernisieren. Bei der Unterscheidung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit soll auch der Wille der betroffenen Parteien berücksichtigt werden.

Mit 15 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung hat die SGK eine parlamentarischen Initiative von GLP-Nationalrat Jürg Grossen (BE) angenommen. Stimmt die Schwesterkommission des Ständerates zu, können die Gesetzesarbeiten beginnen.

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Zwar habe auch der Bundesrat Handlungsbedarf erkannt und das Bundesamt für Sozialversicherungen mit Abklärungen beauftragt, schreibt Grossen in seinem Vorstoss. Es seien aber raschere Massnahmen notwendig.

Nicht nur neue Geschäftsmodelle betroffen

Heute ist die Abgrenzung von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit nicht ausführlich geregelt. Das sei so erfolgt, um die unternehmerische Tätigkeit nicht unnötig zu hindern, hält Grossen fest. In der Praxis wirkten die Vollzugsbehörden und teilweise auch die Gerichte jedoch zunehmend hinderlich.

So würden Erwerbstätige im Zweifelsfall als Angestellte klassifiziert, auch wenn sich die Beteiligten einig seien, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handle. Betroffen seien nicht nur neue Geschäftsmodelle, sondern auch die traditionelle Wirtschaft – Psychologen, Ärztinnen, Kuriere oder Taxifahrerinnen.

(sda/me)