Ende 2022 gab das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum bekannt, dass der seit 1927 staatsvertragliche Schutz von Pils-Bieren aus der der tschechischen Republik nicht mehr gilt. Wie der Schweizer Brauerei-Verband (SBV) am Dienstag mitteilte, dürften damit untergärige und hopfenbetonte Schweizer Biere eigentlich als «Pils» daherkommen.
Recherchen im Bierbrauer-Archiv zeigten indessen, dass sich das nicht aufdrängt. Die untergärigen Schweizer Biere entwickelten während des Schutzstatus von «Pils» nämlich ihren eigenen Charakter.
Eigener Bierstil
Sowohl das «Spezial hell» als auch das «Spezial dunkel» wuchsen während der fast hundert Jahre des «Pils»-Verbots aus den Vorgaben des damaligen «Bierkartells» zu einem eigenen Bierstil heran. Sie unterscheiden sich deutlich von anderen Bieren wie Pils, Helles, Dunkles oder Export.
Eine Wesensverwandtschaft des «Spezli» mit dem Pils besteht zwar, wie die Brauer schreiben. Beide sind untergärig und ähneln sich in Farbe sowie Alkoholgehalt. Beim Pils gibt es indessen zwei Typen: Deutsches und böhmisches (tschechisches).
Das deutsche Pils ist verglichen mit dem Schweizer «Spezli hell» bitterer, weniger vollmundig und enthält weniger Alkohol. Das böhmische Pils ist etwas süsser und hat typischerweise eine buttrige Note. Ein Sonderfall ist das Schweizer «Spezial dunkel», da es kein dunkles Pils gibt.
Ein Staatsvertrag mit der tschechischen Republik, der Tschechoslowakei sowie den Nachfolgestaaten Tschechien und Slowakei beschränkte den Begriff «Pils» seit 1927 auf tschechische Biere. Der Bundesrat hiess den absoluten Schutz des Pilsner Biers damals im Gegenzug für Zollermässigungen bei Baumwollstickereien gut.
(sda)