Das Gehege ausserhalb der Bauzone haben keine grossen Auswirkungen auf Raum und Umwelt zur Folge, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.

Die Haltung einer halbwild lebenden Wisenherde setze eine grosse, möglichst natürliche Wald- und Weidefläche voraus und sei daher auf einen Standort ausserhalb der Bauzone angewiesen. Es gebe für das Bundesgericht keine Veranlassung, von den positiven Einschätzungen des kantonalen Fachinstanzen und des Bundesamts für Umwelt (Bafu) abzuweichen, heisst es in den Erwägungen des Bundesgerichts.

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Bereits das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn hatte die Beschwerde gegen die von den kommunalen und kantonalen Behörden erteilte Bewilligung für den Parkzaun abgelehnt.

Verein will jetzt loslegen

Der Verein Wisent Thal reagierte in einer Stellungnahme "hocherfreut" auf das Bundesgerichtsurteil. Damit sei die Baubewilligung rechtskräftig und die Umsetzung des Projekts könne starten. Als erstes würden der Bau des Geheges und die Tierbeschaffung in die Wege geleitet.

Der Verein will mit einer Wisent-Testherde untersuchen, ob der im Mittelalter ausgerottete Wisent heute als Wildtier im Jura tragbar ist. Das Testgelände umfasst in einer ersten Phase von zwei Jahren ungefähr 50 Hektaren und in der zweiten Phase 106 Hektaren.

Das Gelände gehört der Bürgergemeinde Solothurn und einem Landwirt. Die eingezäunte Fläche soll während der Projektzeit weiterhin land- und forstwirtschaftlich sowie jagdlich genutzt werden. (Urteil 1C_186/2021 vom 28. Februar 2022)