Der Bundesrat will die Schraube bei der Geldwäscherei-Bekämpfung anziehen. Er schlägt ein nationales Register vor, in das sich künftig alle Firmen und andere juristischen Personen in der Schweiz mit Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten eintragen müssen.
Die Landesregierung hat am Mittwoch eine Gesetzesvorlage mit zahlreichen neuen Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt. Das Firmenregister solle mehr Transparenz schaffen. Insbesondere die Strafverfolgungsbehörden könnten damit schneller und zuverlässiger feststellen, wer tatsächlich hinter einer Rechtsstruktur stecke.
Der Bundesrat will mit den Massnahmen die Integrität und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanz- und Wirtschaftsstandortes Schweiz stärken. Die Schweiz hatte sich im In- und Ausland immer wieder der Kritik ausgesetzt, die Gesetzgebung bei der Geldwäscherei-Bekämpfung sei zu lasch.
In das geplante nationale Register müssen sich gemäss Plänen des Bundesrats künftig alle Firmen und andere juristischen Personen in der Schweiz eintragen. Konkret müssen sie Auskunft geben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten. Gemäss dem Bund sind über 500'000 Firmen, Vereine und andere Institutionen betroffen.
Für bestimmte Gesellschaften wie GmbH, Vereine und Stiftungen ist ein vereinfachtes Meldeverfahren vorgesehen. Für die Firmen soll sich der Aufwand bei der Registrierung in Grenzen halten. Im Durchschnitt betrage dieser rund zwanzig Minuten im ersten Jahr, wie der Bundesrat mitteilte.
Sorgfaltspflicht für Anwälte
Weiter bringt der Bundesrat die Idee von Sorgfaltspflichten für bestimmte Beraterinnen und Berater mit erhöhtem Risiko für Geldwäscherei wieder aufs Tapet. Dazu zählen etwa Rechtsanwältinnen, Notare, Buchhalter und andere Dienstleister für Unternehmen. Sie müssen dem Vorschlag zufolge ihre Kunden, den wirtschaftlich Berechtigten, den Zweck und die Art der jeweiligen Transaktionen identifizieren.
Als «risikobehaftet» gelten nach Auffassung der Regierung demnach insbesondere die Gründung von juristischen Personen oder Trusts und Immobiliengeschäfte. Ein ähnlicher Vorschlag war bereits 2019 im Parlament beraten worden. Die Mehrheit wollte davon allerdings nichts wissen.
Daneben schlägt der Bundesrat eine Reihe weiterer Massnahmen zur Geldwäscherei-Bekämpfung vor. Er will etwa den Schwellenwert für Bargeldzahlungen im Edelmetallhandel von 100'000 auf 15'000 Franken senken. Im Immobilienhandel sollen neu für alle Barzahlungen Sorgfaltspflichten gelten.
Die Vernehmlassung der Gesetzesvorschläge dauert bis zum 29. November 2023. Der Bundesrat will die Botschaft ans Parlament 2024 vorlegen.
(sda/rul)