Der Nationalrat akzeptierte am Dienstag Änderungen an der Vorlage, die der Ständerat am Montag vorgenommen hatte. Es geht um die Bedingungen, unter welchen die Unternehmen von Preisnachlässen bei den so genannten Netznutzungsentgelten sollen profitieren können.

Nach dieser Einigung geht die Änderung des Stromversorgungsgesetzes laut Nationalratspräsidentin Maja Riniker zurück an den Ständerat. Dies für eine Abstimmung über die Dringlichkeitsklausel. Anschliessend muss das Gesetz noch die Schlussabstimmungen von Ende dieser Woche überstehen.

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Der Nationalrat hiess die Ergänzung des Stromversorgungsgesetzes stillschweigend gut, also ohne eigentliche Diskussion und ohne Abstimmung. Dies, da die Kommission Zustimmung zur Ständeratsvorlage beantragte und kein anderer Antrag vorlag.