Damit können Menschen in Verhaltenskategorien eingeteilt, belohnt oder bestraft werden. Die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – zum Beispiel durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen – soll ebenfalls grundsätzlich nicht erlaubt sein.

Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen eine solche Gesichtserkennung nutzen dürfen, um bestimmte Straftaten wie Menschenhandel und Terrorismus verfolgen zu können.

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Stichtag 2. Februar

Mit dem Stichtag 2. Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, ihre Systeme nach dem Grad des Risikos bewerten und geeignete Massnahmen ergreifen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Ziel der neuen Verordnung ist nach Darstellung der EU-Kommission nicht nur der Schutz der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher. Man wolle auch sicherstellen, dass KI verantwortungsvoll eingesetzt werde.