Die Bank als juristische Person wurde ebenfalls angeklagt, weil sie die Geldwäscherei durch ungenügende Kontrollmechanismen erst ermöglicht hatte. Die Bank muss eine Ersatzforderung von 7 Millionen Franken leisten.

Die Bundesanwaltschaft hatte den 65-jährigen Ex-Banker angeklagt, weil er in der Zeitspanne von 2012 bis 2016 Gelder für den aus den Arabischen Emiraten stammenden Geschäftsmann Khadem al-Qubaisi gewaschen haben soll.

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Das Bundesverwaltungsgericht hat vergangene Woche ein von der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) verfügtes fünfjähriges Tätigkeitsverbot für den früheren Banker bestätigt. Der Mann darf keine Tätigkeit in leitender Stellung bei einem von der Finma beaufsichtigten Unternehmen einnehmen. Das Tätigkeitsverbot ist noch nicht rechtskräftig. (Urteil SK.2020.21 vom 15.12.2021)