Somit wird die Stimmbevölkerung von Hochdorf LU über eine weitere Klimainitiative abstimmen können. Die Initiative ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar.

Das Bundesgericht hat in einer öffentlichen Beratung entschieden, dass die Gemeinde-Initiative nicht gegen übergeordnetes Recht verstösst. Bei einer Annahme durch das Stimmvolk müssten in der Ausführungsgesetzgebung jedoch diverse Punkte geklärt werden.

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Die Initiative kam 2019 formell zustande, der Gemeinderat erklärte sie Ende März 2020 jedoch für ungültig. Er begründete seinen Entscheid damit, dass das Ansinnen gegen übergeordnetes Recht verstosse. Sowohl der Luzerner Regierungsrat als auch das Kantonsgericht wiesen die Beschwerde des Hauptinitianten in der Folge ab.

Das Kantonsgericht kam zum Schluss, dass das Vorhaben mit der Eigentumsgarantie nicht vereinbar sei. Ziel der Initiative ist es, dass im Wohngebiet der Gemeinde alle Heizungen ab 2030 mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

(sda/rul)