Das zeigten die Resultate der diesjährigen Kontrollkampagne des Seco im Rahmen der Preisbekanntgabeverordnung. In den Schaufenstern seien drei Viertel der Preise korrekt angegeben worden. Bei fehlerhaften Preisangaben waren einige Waren nicht mit dem Preis angeschrieben oder der Preis nicht gut lesbar.
Die meisten unvollständigen oder fehlerhaften Preisangaben seien bei den Grundpreisangaben festgestellt worden. Damit gemeint ist zum Beispiel der Preis pro Liter oder pro Kilogramm. Das betraf knapp ein Fünftel der untersuchten Geschäfte.
Die meisten nicht vorhandenen Preisangaben seien in Schaufenstern festgestellt worden, wie das Seco weiter mitteilte. Dies betraf acht Prozent der kontrollierten Geschäfte mit Schaufenstern. In weniger als einem Prozent der Fälle kam es zu Ordnungsbussen oder Strafanzeigen. Diese seien eingereicht worden, wenn der betroffene Anbieter es unterliess, trotz Fristsetzung zur Behebung der Mängel, die Preise korrekt anzugeben.
Ziel der Kontrollkampagne ist eine Sensibilisierung der Anbieter über die Wichtigkeit der Preisbekanntgabe als Instrument des lauteren Wettbewerbs und des Konsumentenschutzes. Untersucht wurden 2505 Lebensmittelgeschäfte. 613 dieser Geschäfte verfügten über Warenangebote im Schaufenster. Die Kontrollen fanden von Mitte April bis Mitte Oktober statt.