Die im Nationalrat eingereichte Motion des heutigen Ständerats Fabio Regazzi (Mitte/TI) verlangt, dass der Bundesrat im Alkoholgesetz die Grundlagen schafft, damit auch Kleinproduzenten wieder eine Konzession erhalten. Zudem sollten per Ende 2020 aufgehobene oder befristet verlängerte Konzessionen ihre Gültigkeit wiedererlangen.
Mit der Revision des Alkoholgesetzes von 2015 wurde die Möglichkeit der Hausbrennerei für Privatpersonen rechtlich abgeschafft, da diese nicht unter die Definition eines Bewirtschafters eines Landwirtschaftsbetriebs fallen, wie Motionär Regazzi ausführte.
Wer die Brennerei als Hobby ausübe, sei davon ausgeschlossen. Mit dem Entzug der Konzessionen werde eine jahrhundertealte Tradition zerstört. Die Produzenten leisteten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt eines sowohl aus kulturgeschichtlicher als auch aus landschaftlicher Sicht bedeutenden ländlichen Kulturerbes.
Brennereien unter Konkurrenzdruck
Dies sah auch die zuständige Kommission des Ständerates so. Ausserdem würde mit einer Konzessionsvergabe die Produktion lokaler Spezialitäten gestärkt. Eine Senkung der administrativen Hindernisse hielt die Kommission zudem für angezeigt, auch weil die Kleinbrennerei aufgrund der Konkurrenz durch importierte Spirituosen unter Druck stehe.
Aktuell gibt es in der italienischsprachigen Schweiz laut dem Motionstext rund 10'000 Privatpersonen, die gebrannte Wasser produzieren. 500 von ihnen verfügen über eine Konzession. Auch im Wallis, in Bern und im Baselbiet existieren private Brennereien.
Der Bundesrat hatte ein Nein zur Motion beantragt. Mit der Ablehnung der Liberalisierung des Alkoholmarktes von 2015 sei auch die Pflicht bestehen geblieben, dass wer Alkohol brennen will, über eine Konzession verfügen müsse, argumentierte er. Wer kein Destillationsrecht mehr besass, musste sich für die Verwertung seiner Ausbeute in eine der drei Lohnbrennereien oder in eine der 63 Kooperativen im Tessin begeben. Dieses System habe sich bewährt, sagte Bundesrätin Karin Keller-Sutter.