Händler können ab dem (heutigen) Montag die Mehrkosten für die Entsorgung von stark beschädigten Batterien für Elektroautos* in Rechnung stellen. Zudem wird eine Bestimmung zur Rückerstattung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr beim Export der Batterien eingeführt.
Die Unternehmen erhalten mit der Revision der Verordnung zur Chemikalien-Risikoreduktion (ChemRRV) nach Ansicht des Bundesrats mehr Rechtssicherheit. Im Hinblick auf die zunehmende Menge an Batterien für Elektroautos soll eine einheitliche Umsetzung der Verordnung sichergestellt werden.
Allgemeine Rücknahmepflicht
Allgemein besteht in der Schweiz eine gesetzliche Rückgabepflicht für alle Konsumentinnen und Konsumenten und eine Rücknahmepflicht für alle Verkäuferinnen und Verkäufer von Batterien. Das bezieht sich sowohl auf die Batterien von Elektro-Autos als auch auf herkömmliche AA-Batterien.
Im Gesetz wird dabei zwischen Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien unterschieden. Akkus zählen ebenfalls zu den Batterien. Sämtliche Batteriearten gelten hierzulande als Sonderabfälle und müssen separat zur Entsorgung übergeben werden.
Laut dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) werden in der Schweiz jährlich knapp 165 Millionen Batterien verkauft. Davon würden die meisten rezykliert. Dennoch gelangen laut dem Bundesamt weiterhin zu viele Batterien in den Hauskehricht, womit wertvolle Rohstoffe verloren gehen.
Batterien bestehen aus Rohstoffen wie Blei, Eisen, Kobalt, Graphit, Kupfer, Aluminium, Lithium, Nickel, Mangan und Zink. Schädliche Schwermetalle wie Cadmium oder Quecksilber sind laut dem Bafu dank sehr strenger Grenzwerte allenfalls noch in Spuren enthalten.
Die Gewinnung der Rohstoffe aus natürlichen Lagerstätten belastet die Umwelt. Wenn Konsumentinnen und Konsumenten ihre Batterien dem Recycling zuführen, müssen weniger neue Rohstoffe abgebaut werden und die Ressourcen verbleiben – im Sinne der sogenannten Kreislaufwirtschaft – möglichst in geschlossenen Material- und Energiekreisläufen.
*In einer früheren Meldung hiess es, dass sich die Neuerung auf Batterien im Allgemeinen beziehe. Das ist falsch: Nur bei der Entsorgung einer stark beschädigten Elektroauto-Batterie, können Kundinnen und Kunden zur Kasse gebeten werden.
(sda)