Mieterinnen und Mieter sollen künftig einen Anspruch auf eine Elektroauto-Ladestation haben. Dasselbe soll für Personen mit Stockwerkeigentum gelten. Dafür hat sich der Nationalrat ausgesprochen.
Er hat am Donnerstag eine Motion des Berner GLP-Nationalrats Jürg Grossen mit diesen Forderungen angenommen. Der Bund solle den Zugang zu Ladeinfrastrukturen für Elektroautos auch im Mietverhältnis und im Stockwerkeigentum sicherstellen, lautet Grossens Formulierung im Wortlaut.
Der Berner Oberländer Nationalrat schreibt im Vorstoss, für die optimale Nutzung und Schonung der Verteilnetze müssten Elektroautos während den Standzeiten am Netz hängen. So liessen sich Ladevorgänge mit geringer Leistung gut steuern. Netzausbaukosten und Mobilitäts- und Energiekosten würden für alle minimiert.
Die Schweizer Stromsysteme hätten immer wieder angepasst werden müssen, sagte Grossen im Rat. Früher, mit dem Bandstrom, habe es beispielsweise der nächtlichen Einschaltung von einer Million Elektroboiler bedurft, um den Bandstrom «wegzubringen», so Grossen.
«Es wäre geradezu töricht», wenn die Schweiz das grosse Speicherpotenzial von Elektroautos für die Ausgestaltung des künftigen Stromsystems nicht nutzte. Das Potenzial aller Autos zusammen übertreffe jenes aller Schweizer Pumpspeicherwerke.
Der Bundesrat beantragte Ablehnung. Personen im Mietverhältnis und im Stockwerkeigentümern den Zugang zu Ladeinfrastrukturen sicherzustellen, komme einem Rechtsanspruch auf eine Ladestation gleich. Das lehne die Landesregierung ab.
(sda/spi)