Die sechs Männer und die Frau jubelten am 8. Juli 2009. Sie klopften sich gegenseitig auf die Schultern und setzten ihre Sonnenbrillen auf, um den Saal des «Gran Consiglio» in Bellinzona zu verlassen. Soeben hatte sie dort das Bundesstrafgericht vom Vorwurf der organisierten Kriminalität und der Geldwäscherei freigesprochen.

Die 58-bis 76-jährigen Mitglieder eines internationalen Rings von Zigarettenschmugglern stiegen in einen grauen Porsche 911 Carrera, einen grauen Audi RS4 quattro, einen schwarzen Porsche GT3, einen schwarzen Audi RS6 Avant quattro - und brausten in die Freiheit.

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Es war ein schwarzer Tag für die Schweizer Bundesanwaltschaft. Sieben Mitglieder eines mutmasslichen Zigarettenschmugglerrings mit Kontakt zur Mafia hatte sie angeklagt. Doch am Ende blieb fast nichts übrig: Fünf Angeklagte wurden freigesprochen, zwei wurden wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation verurteilt, kamen aber mit Bewährungsstrafen davon. Begründung: Zigarettenschmuggel war zu jener Zeit in der Schweiz legal. «Montecristo» nennt die Schweizer Justiz das Dossier.

Einer der grössten Fälle von Zigarettenschmuggel Europas

Es geht um einen der grössten Fälle von Zigarettenschmuggel in Europa. Laut Ermittlern brachte die Zigarettenmafia allein zwischen April 1994 und Januar 2001 eine Milliarde Zigarettenpäckchen auf den Schwarzmarkt - unversteuert und unverzollt. Damit sei der Fiskus in der Europäischen Union um 2 bis zu 10 Milliarden Euro geprellt worden. Mit den Freisprüchen sah es danach aus, als ob das ungeahndet bliebe.

Im Januar 2012 bekam die BA vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona eine zweite Chance, es kam zur Neuauflage des Prozesses, auch Ex-Bundesanwältin Carla del Ponte trat als Zeugin auf. Doch wieder gab es eine Niederlage in Bellinzona, das Bundesstrafgericht hielt an seinem Urteil des ersten Verfahrens weitgehend fest, nur zwei Personen wurden verurteilt.

Die beschlagnahmten Vermögenswerte würden wieder frei gegeben, beschlossen die Richter. Auch im Fall der beiden Verurteilten könne nicht nachgewiesen werden, dass die blockierten Güter in Zusammenhang mit Verbrechen krimineller Organisationen stehen, erläuterte der Richter.

Alle Verfahrensbeteiligten hätten ihr Geld durch den Handel mit Zigaretten verdient. Das Geld diente der persönlichen Bereicherung, nicht der Reinvestition in verbrecherische Handlungen. Dass die Zigaretten dem italienischen Schwarzmarkt zugeführt wurden, sei dabei strafrechtlich nicht relevant.

Freigesprochene: «Kriminelle Organisationen unterstützt»

Im objektiven Sinne hätten auch die sieben Freigesprochenen durch ihre Geschäfte kriminelle Organisationen in Italien unterstützt, erläuterte der Richter bei der Urteilsbegründung. Es bestehe kein Zweifel daran, dass die Camorra und die Sacra Corona Unita den Zigarettenschwarzmarkt in Italien kontrollierten und daran verdienten. Doch es sei nicht erwiesen, dass dies in dem Umfang erfolgte, wie die Bundesanwaltschaft es in ihrer Anklage aufzeigte. Es gebe nicht «die Zigarettenmafia» als geschlossene Struktur. Zudem sei die Camorra erst im Verlauf der neunziger Jahre in den Markt eingestiegen, als die Beschuldigten dort schon agierten.

Zum anderen hätten nicht alle Verfahrenbeteiligte diese Zusammenhänge gekannt. Das Gericht sprach daher sechs Männer und eine Frau frei. Die Prüfung aller Punkte hätte das Urteil des ersten Verfahrens vollumfänglich bestätigt, sagte der Richter.

«Fragen grunsätzlicher Natur»

Aufgrund neuer Urteile in Italien hat die Bundesanwaltschaft (BA) im Verfahren «Montecristo» nun Beschwerde beim Bundesgericht in Lausanne erhoben.

Nach eingehender Analyse der schriftlichen Urteilsbegründung sei die BA zum Schluss gekommen, dass das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona vom 21. März 2012 zu verschiedenen Themenbereichen Fragen von grundsätzlicher Natur aufwirft, erklärte Mediensprecherin Jeannette Balmer.

Im Sinne der Rechtsfortbildung und der Rechtsicherheit will die BA diese Fragen mittels Beschwerde höchstrichterlich klären lassen, so Balmer weiter.

Kehrtwende in Italien

Das von der BA nun angefochtene schweizerische Urteil in Sachen Montecristo stützt sich unter anderem auf ein Urteil des Corte d’Assise di Bari vom 27. Oktober 2010. Damals wurden Francesco P. und Benedetto S. aus Apulien und Costantino S. aus Neapel wegen der Mitgliedschaft zu einer kriminellen Organisation in Verbindung mit deren Tätigkeit im Zigarettenschmuggel freigesprochen.

Dieses Urteil ist inzwischen in 2. Instanz gekehrt worden: Am 26. Februar 2013 wurden P., S. und S. sowie weitere Personen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit im Zigarettenschmuggel vom Corte d’Assised’Appello di Bari wegen Zugehörigkeit zu einer mafiaähnlichen Organisation zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.