Für den Online-Verkauf und Versand von Medikamenten braucht es in jedem Fall ein Rezept. Das gilt auch für Produkte, die in Apotheken rezeptfrei abgegeben werden, wie etwa Aspirin oder Kamillosan.

Das Bundesgericht hat zwei Rekurse gegen die Versandapotheke Zur Rose gutgeheissen, welche von Swissmedic und PharmaSuisse eingereicht worden waren. In einer öffentlichen Sitzung vom Dienstag annullierte das Gericht eine Erlaubnis für den Versand von Medikamenten ohne Rezept, welche der Kanton Thurgau der Versandapotheke gegeben hatte.

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Versand verboten

Die Bundesrichter erinnerten daran, dass die schweizerische Gesetzgebung den Verkauf von Medikamenten via Versand grundsätzlich verbietet. Ausnahmen müssten sehr restriktiv gehandhabt werden und setzten ein Rezept voraus.

Mit einer Mehrheit von vier zu einer Stimme beschlossen die Richter der zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts, dass dies auch für Medikamente der Kategorien C und D gelte, welche Apotheken ohne Rezept verkaufen, also etwa Aspirin oder Kamillosan.

(sda/chb)