In der Herbstsession berät der Nationalrat die Einführung einer Investitionsprüfung. Dies würde teure Bürokratie schaffen, die Rechtssicherheit untergraben und dem Standort schaden. Auslöser ist die Angst vor dem Ausverkauf unserer Wirtschaft an die Chinesen. Ihr Anteil an den ausländischen Direktinvestitionen in der Schweiz beträgt aber nur rund 2 Prozent.

Die übernommenen Firmen fanden meist keine Nachfolgelösung oder standen vor dem wirtschaftlichen Aus. Unter chinesischen Eigentümern entwickeln sich viele von ihnen gut. Offiziell lautet das Ziel des Gesetzes, Übernahmen zu verhindern, wenn diese «die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährden oder bedrohen» – obwohl laut Bundesrat bis heute kein solcher Fall vorliegt.

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Betroffene Bereiche wie die Strom- und Wasserproduktion befinden sich grösstenteils in öffentlicher Hand oder sind spezialgesetzlich reguliert. Ein Verkauf müsste ohnehin in einem politischen Prozess entschieden werden, wie derzeit bei der Weltraum-Firma Beyond Gravity.

Brot ein essenzielles Gut?

Die vorberatende Kommission will den Geltungsbereich noch erweitern: Auch die Versorgung mit essenziellen Gütern und Dienstleistungen soll explizit als schützenswert deklariert werden und der Bundesrat weiteren Spielraum erhalten. Damit droht die Ausdehnung auf unzählige Privatfirmen. Die Rechtsunsicherheit steigt.

Ist Brot ein essenzielles Gut? Wahrscheinlich schon. Dann müsste ein Verkauf der Jowa-Bäckerei an einen ausländischen Investor den Gang durch die Genehmigungsmühle antreten. Und wird ein defizitäres Unternehmen verstaatlicht oder geht bankrott, wenn sich kein Käufer findet? Das Projekt nimmt absurde Züge an und endet in behördlicher Willkür.

Zugleich wird die Eigentumsgarantie als zentrales Grundrecht unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung mit Füssen getreten. Privatunternehmen gehören nicht «der Schweiz»: Private Eigentümer tragen das unternehmerische Risiko und müssen auch frei über einen Verkauf entscheiden können. Einschränkungen ergeben sich einzig aus der geltenden Gesetzgebung wie im Kartellrecht, die für in- wie ausländische Firmen gilt.

Das Gesetz auf Vorrat entfaltet eine erhebliche negative Wirkung: Potenzielle Investoren – bereits heute gehören viele hiesige Industrieunternehmen ausländischen Muttergesellschaften – würden abgeschreckt. Schweizer Firmen, die selbst zu den aktivsten Auslandinvestoren gehören, müssten zudem Retorsionsmassnahmen befürchten. Das Investitionsprüfgesetz schadet der Tech-Industrie und dem Standort Schweiz. Noch ist es für das Parlament nicht zu spät, diese unselige Übung abzubrechen.