Bitcoin sei das neue Gold, heisst es immer wieder. Deshalb solle auch die Nationalbank Reserven in der ältesten Kryptowährung halten. Das fordert eine Initiative, für die aktuell Unterschriften gesammelt werden. Bitcoin soll namentlich als Währungsreserve im Verfassungsartikel 99 neben Gold aufgeführt werden.
Bitcoin in die Bundesverfassung? Bitte nicht.
Die direkte Demokratie in Ehren. Aber es ist nicht Sache des Volkes, der SNB vorzuschreiben, wie sie ihre Devisenreserven anlegen soll. Dass Gold als Teil der Währungsreserven in der Verfassung steht, war auch keine Idee des Volkes, sondern das ist ein Relikt aus der Vergangenheit, als die Notenmenge noch durch Gold gedeckt sein musste.
Sollte die SNB selbst zum Entschluss kommen, dass Bitcoin oder andere Kryptowährungen eine sinnvolle Ergänzung im Devisenportfolio sind, dann soll sie deren Aufnahme selbst in die Wege leiten und prüfen, ob das rechtlich geht.
Bislang aber sieht sie die Bedingungen als nicht erfüllt an. Zu gross sind die Wertschwankungen, zu gering ist die Liquidität. Dass Bitcoin gerade wieder in Mode ist und der Kurs neue Rekorde bricht, ändert daran wenig.
Auch sonst gibt es erhebliche Zweifel, ob Bitcoin als Reservewährung taugt. Bitcoin ist keine Währung, hinter der reale Werte oder eine Volkswirtschaft stehen, und sie wird auch kaum für Transaktionen genutzt. Dass sie so viel Wert gewonnen hat, verdankt sie der Spekulation sowie der Angst der Anlegenden und der Finanzbranche, etwas zu verpassen. So hat sich Bitcoin etabliert. Der Ritterschlag war die Zulassung von Spot-ETFs in den USA.
Gut möglich, dass Bitcoin auch in zehn Jahren noch ein fester Bestandteil in den Anlageportfolios ist und auch die Zentralbanken daran Gefallen finden. In diesem Fall könnte die SNB nachziehen, sie muss aber nicht eine Vorreiterrolle einnehmen.
Denn es ist ebenso gut möglich, dass Bitcoin in der Bedeutungslosigkeit verschwindet. Sei es, weil sich die Stimmung der Regulierungsbehörden ändert oder weil andere Kryptowährungen wichtiger werden. Denn das Angebot von Bitcoin ist zwar per Code beschränkt, nicht jedoch das Angebot von ähnlichen, aber besseren Währungen.
In diesem Fall würde die Schweiz mit Bitcoin in der Verfassung zur Lachnummer. Wenn also die Verfassung im Sinne der Initiantinnen und Initianten ergänzt werden soll, dann höchstens in allgemeinerer Form mit dem Begriff Kryptowährungen.
Das scheinen auch die Initiantinnen und Initianten zu wissen. Sie wollen mit der Bitcoin-Initiative denn auch in erster Linie eine nationale Debatte anstossen. Das ist ihr gutes Recht. Aber gedient ist damit vor allem der Kryptobranche, aus der die Initianten und Initiantinnen kommen, und vielleicht auch dem Bitcoin-Kurs, wenn die Welt darüber berichtet, dass die seriöse SNB über ein Bitcoin-Engagement diskutiert.