Das Bundesgericht in Lausanne hat eine Beschwerde von Whistleblower Rudolf Elmer gegen die Ablehnung des Ermächtigungsgesuchs abgewiesen. Die «persönlichen Bemerkungen» des zurückgetretenen Zürcher Oberrichters Peter Marti bei der Urteilsverkündung im Prozess gegen den Ex-Bankangestellten Elmer haben damit keine strafrechtlichen Folgen.
Die Lausanner Richter kommen in ihrem publizierten Urteil zum Schluss, dass keine Rechtsverletzungen vorliegen. Zudem halten sie zu diversen Punkten fest, dass die Beschwerde nicht ausreichend begründet ist.
Kantonsrat verhinderte Strafverfolgung
Der Oberrichter hatte nach der Urteilseröffnung im August 2016 einige «persönliche Bemerkungen» gemacht. Zu Elmer gewandt sagte er: «Sie sind kein Whistleblower, sondern ein ganz gewöhnlicher Krimineller, nur auf seinen eigenen Vorteil bedachter Krimineller. Ein richtiger Whistleblower steht zu dem, was er gemacht hat, und beruft sich auf Rechtfertigungsgründe.»
Diese Äusserungen empfand Rudolf Elmer als massiv ehrverletzend, weshalb er eine Strafanzeige gegen Peter Marti erstattete. Für eine Strafverfolgung gegen einen Oberrichter bedarf es im Kanton Zürich einer Ermächtigung durch den Kantonsrat. Eine solche erteilte die Geschäftsleitung des Kantonsrats nicht.
Hauptverfahren nach wie vor offen
Das Hauptverfahren gegen Rudolf Elmer ist derzeit noch beim Bundesgericht hängig. Gegen die Verurteilung wegen versuchter Nötigung, Drohung und Urkundenfälschung und den Freispruch vom Vorwurf der Bankgeheimnisverletzung haben Elmer und die Oberstaatsanwaltschaft Beschwerde eingereicht. (Urteil 1D_4/2017 vom 12.05.2017)
(sda/chb)