Der Bundesrat hat am Mittwoch die definitiven Ausgleichszahlungen im Finanzausgleich 2017 festgelegt. Im Ressourcenausgleich erhalten die Nehmerkantone vom Bund und von den leistungsfähigen Kantonen insgesamt 3,949 Milliarden Franken.

Grösster Nehmerkanton bliebt der Kanton Bern. Er erhält 1,211 Milliarden Franken aus dem Ressourcenausgleich, der Kanton Wallis 588 Millionen und der Kanton St. Gallen 424 Millionen. Der Ressourcenindex, der die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit angibt, hat sich für diese Kantone nur geringfügig verändert. Die Zahlungen an die grössten Nehmerkantone verändern sich daher kaum.

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Geberkantone zahlen mehr

Die Geberkantone hingegen zahlen mehr. Die Rechnung für Zürich, den grössten Geberkanton, steigt von 497 Millionen Franken auf 510 Millionen Franken. Auch Genf mit 350 Millionen Franken und Zug mit 340 Millionen zahlen mehr. Der Kanton Waadt zahlt als einziger Geberkanton weniger für den Ressourcenausgleich, nämlich nur noch 18 Millionen Franken statt 48 Millionen Franken.

Der Ressourcenausgleich hat zum Ziel, ressourcenschwache Kantone mit genügend Mitteln auszustatten. Der Beitrag der Geberkantone liegt nächstes Jahr bei 1,599 Milliarden, 1,7 Prozent mehr als 2016. Der Beitrag des Bundes beläuft sich auf 2,350 Milliarden Franken, was ein Plus von 2,1 Prozent ausmacht.

Lastenausgleich

Neben dem Ressourcenausgleich gibt es den allen vom Bund finanzierten Lastenausgleich für jene Kantone, die aufgrund von geografisch-topografischen oder soziodemografischen Gegebenheiten überdurchschnittliche Ausgaben haben. Insgesamt geht es um 715 Millionen Franken. Am meisten profitiert der Kanton Graubünden, gefolgt von den Kantonen Genf und Zürich.

Der Härteausgleich schliesslich gleicht Mehrbelastungen durch den Systemwechsel zum neuen Finanzausgleich aus. Am stärksten profitieren die Kantone Freiburg und Neuenburg.

Die vom Bundesrat beschlossenen Ausgleichszahlungen entsprechen jenen Zahlen, welche die Finanzverwaltung im Juni in die Anhörung geschickt hatte. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) habe diese ohne Änderungsanträge zur Kenntnis genommen, heisst es in einer Mitteilung.

(awp/sda/moh)