Die Wirte haben genug: Neben dem Zwang zur Schliessung funktioniert offenbar die Entschädigung ungenügend. Es sei nicht geregelt, wie mit den Schäden durch solche Lockdowns umgegangen wird. Dies sagte Alois Gmür, «Mitte»-Nationalrat und Präsident der Parlamentarischen Gruppe Gastgewerbe, am Montag vor den Medien in Bern: «Zwangsgeschlossene Restaurants, das heisst 70 Prozent weniger Umsatz für uns.»
Solche Zustände seien nicht haltbar. Die Covid-19-Krise zeige, dass Politik und Gesetzgebung nicht ausreichend auf eine dermassen lange dauernde Krise vorbereitet sind. «Die Regierung opfert die Gastronomie für die Gesundheit.»
Die Beiz als Kollateralschaden
Deshalb lanciert der Wirte-Verband Gastrosuisse nun eine Volksinitiative für eine «gerechte Entschädigung im Pandemiefall». Die Idee: Der Staat müsse sich besser vorbereiten auf andere Pandemien – und künftig die Massnahmen besser überdenken. Auch andere Verbände würden die Volksinitiative unterstützen und mittragen, sagte Alois Gmür; zum Beispiel Organisationen des Detailhandels und der Getränkeindustrie. Der Schwyzer Nationalrat präsidiert selber den Verband der Getränkegrossisten.
«Die Branche wurde in der Krise als Kollateralschaden abgeschrieben», so Gmür. Das Epidemiengesetz bilde zwar eine Basis für Massnahmen zum Schutz der Volksgesundheit, allerdings sei darin kein Anspruch auf Entschädigung für betroffene Betriebe und Mitarbeitende definiert. Dort aber liege der Knackpunkt.
Laut Casimir Platzer, dem Präsidenten von Gastrosuisse, wurde in der Lockdown-Krise zwar Geld gesprochen: Der Bundesrat kündigte 10 Milliarden Franken an Härtefall-Geldern an. Bei den Betroffenen sei bis heute aber nur ein Bruchteil angekommen. Die Entschädigungen würden nur schleppend und je nach Kanton sehr unterschiedlich ausbezahlt.
Ohnehin deckten die gesprochenen Beiträge die Fixkosten durchschnittlich nur gut zur Hälfte, so Platzer: «Die Härtefall-Regelung funktioniert nicht.»
Zeit, sich vorzubereiten
Hier sichten die Wirte eine fundamentale Lücke: Die Behörden hätten im Epidemiengesetz zwar eine Grundlage, harte Massnahmen zum Schutz der Volksgesundheit zu ergreifen. Einen Anspruch auf Entschädigung für die betroffenen Betriebe gebe es aber nicht.
Die Initiative will nun, dass bei einer nächsten Pandemie eine gerechte Entschädigung festgeschrieben sei. Auch die Ansprüche auf Kurzarbeit und Erwerbsersatz müssten gesetzlich verankert und präzisiert werden. Eine Pflicht zur Entschädigung dränge den Staat auch dazu, sich auf eine nächste Pandemie besser vorzubereiten und verhältnismässige Massnahmen zu treffen, so Massimo Suter, Vizepräsident von Gastrosuisse und Präsident von GastroTicino.
Zur aktuellen Lage der Beizen konkretisierte der Verband, dass zwei von drei Betrieben «deutlich weniger» als 10 Prozent der Umsatzausfälle erhalten hätten, «falls überhaupt». Viele der Härtefall-Gelder seien gar nicht bewilligt worden. Speziell in einer kritischen Lage seien Betriebe, die hohe Fixkosten und viel Personal haben.
Rund 20 Prozent der Betriebe im Gastgewerbe hätten bereits dichtmachen müssen, weitere 20 Prozent stünden unmittelbar davor. «Das Gastgewerbe hat weiterhin Null Perspektive», so Gastrosuisse-Präsident Platzer. Es bleibe ein Rätsel, weshalb sich privat 10 Personen treffen können, aber nicht zu viert in einem Restaurant essen dürften.
(sda — rap)