Die Managerlöhne beschäftigen die Schweizer Bevölkerung und damit auch die Politiklandschaft seit Jahren. Ob es die «1:12-Initiative» ist, eine Deckelung der Gehälter von Managern und Managerinnen in staatsnahen Betrieben oder die Begrenzung der Löhne für die Geschäftsleitung der Kantonalbanken – das Thema der Lohnexzesse sorgt immer wieder für Diskussionen.

Diese Exzesse sind ein Problem. Sie sind unanständig und untergraben das Vertrauen in die Wirtschaft und insbesondere in die Finanzbranche. Doch wann sprechen wir von einem Lohnexzess, und ist ein staatlich verordneter Lohndeckel eine sinnvolle Antwort auf das Problem?

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Die Gastautorin

Jamie Vrijhof-Droese ist Unternehmerin, Verwaltungsrätin, Referentin und Autorin. Sie ist Managing Partner von WHVP, einem Vermögensverwalter mit Fokus auf US-Kundinnen und -Kunden.

Angesichts der Tatsache, dass der Kantonsrat den Bankrat wählt und entsendet – das Gremium, welches für die Löhne der Geschäftsleitung der Kantonalbank verantwortlich ist –, wirkt es widersprüchlich, dass ein Mitglied des Urner Kantonsrates nun durch einen Vorstoss die aktuellen Löhne öffentlich kritisiert. Vorschläge wie die Begrenzung der Löhne auf das Doppelte oder Dreifache des Gehalts eines Regierungsrates erscheinen zudem willkürlich.

Unterschiedliche Branchen, Jobprofile und Verantwortlichkeiten müssen entsprechende Konsequenzen in der Entlöhnung mit sich führen. Dennoch ist der Lohndeckel bei Kantonalbanken nicht nur im Kanton Uri, sondern auch in anderen Kantonen wie beispielsweise Zürich ein beliebtes Thema von Politikern.

Verlässlicher Goldesel für die Kantone

Die Kantonalbanken sind seit Jahren ein verlässlicher Goldesel für die Kantone. Der volkswirtschaftliche Nutzen in Form von geschaffenen Arbeitsplätzen, angebotenen Dienstleistungen und gezahlten Steuern ist enorm. Die Zürcher Kantonalbank erzielte im Jahr 2023 einen Gewinn von 1,2 Milliarden Franken, wovon 528 Millionen Franken an Kanton und Gemeinden ausbezahlt wurden. Das Geschäftsmodell ist stabil, die Risikotoleranz scheint angemessen – regulatorische Vorgaben werden deutlich übertroffen, und der Revisor stellt ein positives Zeugnis aus.

Trotzdem verstummt der Ruf nach einer Begrenzung der Vergütungen nicht. In den letzten Jahren führte der öffentliche Druck zu einer Verschiebung des variablen Lohnanteils hin zu einem fixen Gehalt, das mittlerweile eingefroren ist.

Das Argument, die Löhne der Geschäftsleitung der Kantonalbank mit jenen anderer staatsnaher Betriebe zu vergleichen, statt sie innerhalb der Branche zu beurteilen, erscheint mir nicht nachvollziehbar. Die Geschäftsleitung der Kantonalbank besteht aus Bankerinnen und Bankern, die von anderen Banken abgeworben werden müssen, und nicht aus staatsnahen Personen.

Was wir brauchen, sind Manager und Managerinnen mit Eigenverantwortung und Integrität sowie einen Bankrat und Kantonsrat, der seiner Verantwortung gerecht wird. Angesichts der jüngsten Entwicklungen bei den Löhnen, der angemessenen Risiken und der beeindruckenden Gewinne sehe ich keinen Grund zur Annahme, dass wir derzeit bei Kantonalbanken ein Problem mit Lohnexzessen haben.