Die Entschädigungen der Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieder von in der Grundversicherung tätigen Krankenkassen sollen einen bestimmten Höchstbetrag nicht überschreiten dürfen. Das fordern beide zuständigen Parlamentskommissionen unisono.
Nach der Nationalratskommission hat auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) einer parlamentarischen Initiative von Baptiste Hurni (SP/NE) Folge gegeben, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Entscheid fiel demnach mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung.
Nun kann die Nationalratskommission eine Gesetzesvorlage ausarbeiten. Gemäss Initiativtext soll das Prämienniveau der Kasse massgebend sein für Erhöhungen respektive Senkungen der Bezüge. Konkret sollen die Entschädigungen der leitenden Organe von Krankenkassen allgemein nicht erhöht werden dürfen, wenn gleichzeitig die Prämien steigen. Der Bundesrat soll den Höchstbetrag festlegen.
Trotz steigender Prämien habe das Parlament eine Beschränkung der Bezüge wiederholt abgelehnt, begründete Hurni seine Initiative. Die SGK-S erhofft sich von einer Beschränkung «eine dämpfende Wirkung über den Bereich der obligatorischen Krankenversicherung hinaus», wie es in der Mitteilung hiess.
Jedoch lehnt es die Ständeratskommission ab, konkrete Höchstbeträge festzulegen. Mit 5 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen beantragt sie – im Einklang mit dem Bundesrat – eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat zur Ablehnung.
Diese verlangt, fixe Höchstbeträge von 250'000 Franken pro Jahr für Geschäftsleitungs- respektive 50'000 Franken für Verwaltungsratsmitglieder im Gesetz zu verankern. Die Motion geht nun an den Ständerat.
(sda/spi)