Der Mieterverband macht Schlagzeilen. Vergangene Woche wurde bekannt, dass er eine Volksinitiative gegen zu hohe Mieten lanciert. Der Initiativtext ist bereits verabschiedet und wird der Bundeskanzlei zur Vorprüfung vorgelegt. Neu soll in die Verfassung geschrieben werden, dass nur noch die Kostenmiete angewendet werden darf.
Das heisst, Vermieter dürften nur noch die Kosten an die Mieter überwälzen (wie bereits heute schon bei den Bestandsmieten) und zusätzlich eine gewisse Rendite auf dem investierten Eigenkapital erzielen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts darf diese den geltenden Referenzzinssatz um maximal 2 Prozentpunkte übersteigen, gegenwärtig sind 3,75 Prozent erlaubt.
Zweitens ist eine automatische und regelmässige Mietzinskontrolle vorgesehen. Allerdings wird nicht beantwortet, wie diese automatische Mietzinskontrolle bei 2,8 Millionen Mietverhältnissen vonstattengehen soll. Allein dafür würde es schon ein ganzes Bundesamt benötigen.
Ohne genügend Ertragsmöglichkeiten würde nicht investiert
Der Zeitpunkt dieses Vorstosses ist gut gewählt. Der Wohnungsmangel hat sich verschärft. Gerade in den Städten werden vielfach Wohnungen mit eklatant hohen Preisen ausgeschrieben. Und Bestandsmieter, also solche, die schon eine Wohnung haben, sahen sich mit Mietzinserhöhungen konfrontiert. Die Chancen stehen daher theoretisch gut, dass diese Initiative vom Stimmvolk angenommen werden könnte. Immerhin sind 60 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer Mieter. Es gibt daher ein hohes Individualinteresse, was den Blick auf das «big picture» manchmal vernebelt.
Über den Ärger über vergangene Mietzinserhöhungen gerät vielfach in Vergessenheit, dass Bestandsmieter über viele Jahre hinweg keine Mietzinserhöhungen hatten. Aufgrund der tiefen Zinsen waren die Mieten 10 bis 15 Jahre lang quasi eingefroren. Zudem stellt ein derartiges Obligatorium grundsätzlich Eigentum infrage. Und einmal ganz abgesehen davon, dass jede und jeder nach Immobilienbesitz strebt, da dieser Unabhängigkeit und Sicherheit gibt.
Das Bewusstsein scheint verloren zu gehen, dass Eigentum ein hohes Gut ist und Eigentümer neben Pflichten auch Rechte haben: Unter anderem das Recht, selbst über ihr Eigentum zu verfügen. Ohne genügend Ertragsmöglichkeiten würde nicht investiert und nicht gebaut – was gerade bei der gegenwärtig angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt verheerend wäre.
Unerwünschte Folgen
Beispiele für Markteingriffe, die zu unerwünschten Verzerrungen führen, gibt es genügend. Genf etwa hat seit Jahrzehnten das rigideste Mietrecht. Just dort sind die Mieten viel stärker gestiegen als im Rest der Schweiz. Investoren machen einen grossen Bogen um die Stadt, es wird kaum gebaut und saniert. Ähnliches gilt für die Stadt Basel. Auch dort herrscht eine Investitions- und Sanierungsflaute, seitdem eine Initiative des Mieterverbandes zum rigiden Mieterschutz angenommen wurde.
Gut, kein Problem, sagt jetzt manch einer. Soll eben der Bund in die Lücke springen. Doch wie soll das gehen? 3,9 Prozent der Mietwohnungen befinden sich heute in öffentlicher Hand. Die restlichen 96,1 Prozent stehen im Eigentum der Privatwirtschaft. 46 Prozent der Wohnungen gehören Privaten, 35 Prozent Unternehmen und Baufirmen. Zu diesen 35 Prozent zählen auch Versicherungen und Pensionskassen. Ein grosser Teil unserer Altersguthaben dort sind in Immobilien investiert, was heisst, dass wir von diesen Renditen profitieren.
Kurzum: Der Vorstoss ist eine Mogelpackung. Dem Mieter wird etwas versprochen, was auf ihn zurückfällt. Wenn Investoren keine ausreichende Rendite generieren, investieren sie lieber am Aktienmarkt. Wenn niemand mehr baut, wird der Immobilienmarkt noch angespannter.
1 Kommentar
Der Mieterverband möchte die Mieterträge deckeln. Konsequenterweise müsste er dann auch die möglichen Verluste aus der Vermietung deckeln.
Beim Kauf einer Immobilie gibt es zahlreiche Risiken, ein Hang der abzurutschen droht und zu einer teuren Sanierung zwingt, der Bau einer Unterkunft für Einwanderer aus der 3. Welt neben der Immobilie, oder Pfusch am Bau der hohe Kosten verursachen kann.