Für Frauen bleibt die Scheidung trotz Ausgleichsmassnahmen ein grosses Vorsorgerisiko. Zu diesem Schluss kommt eine neue Studie der Lebensversichererin Swiss Life. Gerade ein starker Rückzug vom Arbeitsmarkt wirke lange nach der Scheidung nach.

Mehr als jede vierte geschiedene Rentnerin der Schweiz ist auf Ergänzungsleistungen zur AHV angewiesen, wie die Swiss Life am Dienstag mitteilte. Heutige Rentnerinnern erhielten über alle drei Säulen hinweg im Schnitt etwa ein Drittel weniger Altersleistung als Männer (Gender Pension Gap).

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Viele dieser Frauen seien zwar noch unter dem alten Scheidungsrecht geschieden worden, bevor der Vorsorgeausgleich und der Vorsorgeunterhalt eingeführt worden seien, so die Studie. Diese Massnahmen reduzierten den Gender Pension Gap zwischen Geschiedenen, könnten ihn aber nicht vollständig schliessen. Beim Vorsorgeausgleich wird das während der Ehe angesparte Pensionskassenguthaben aufgeteilt und beim Vorsorgeunterhalt handelt es sich um Unterhaltszahlungen zum Ausgleich von Vorsorgelücken nach der Scheidung.

Frauen arbeiten auch nach der Scheidung nicht Vollzeit

Der Knackpunkt: Zwei Drittel aller Scheidungen finden vor dem 50. Lebensjahr statt, zu einem Zeitpunkt also, in dem in der zweiten Säule typischerweise weniger als die Hälfte des künftigen Altersguthabens angespart wurde. Entsprechend stehe ein wesentlicher Teil des Sparprozesses erst noch bevor, sagte Studienautor Andreas Christen im Communiqué. «Entscheidend für den Gender Pension Gap unter Geschiedenen ist deshalb vor allem, was nach der Scheidung passiert.»

Ein starker Rückzug vom Berufsleben während der Ehe könne sehr lange nachwirken. Frauen mit tiefen Pensen vor der Scheidung arbeiten auch nachher selten Vollzeit. Eine Online-Umfrage der Swiss Life unter 834 geschiedenen und wiederverheirateten Frauen im Alter von 25 bis 60 Jahren zeigt denn auch, dass in 77 Prozent der Fälle die Mutter sich nach der Scheidung hauptsächlich um die Kinder kümmert.

Hier könne zwar der Vorsorgeunterhalt helfen. Er erhöhe gemäss den Umfrageresultaten tatsächlich die Neigung, individuell fürs Alter zu sparen. Allerdings erhalte eine Mehrheit der befragten geschiedenen und teilzeitarbeitenden Mütter entweder keinen solchen Unterhalt oder könne trotz Unterhaltszahlungen nicht fürs Alter sparen.

Frauen sollten sich frühzeitig beraten lassen

Die Studie empfiehlt daher, dass Frauen mit einem möglichst hohen Pensum im Arbeitsmarkt bleiben sollten. Adressat dieser Empfehlung sei auch der Ehepartner, der seinen Beitrag zu leisten habe, damit dies gelingen könne.

Zudem sollten sich Frauen rechtzeitig beraten lassen. Gemäss der Umfrage hat sich gerade einmal jede fünfte Frau zum Zeitpunkt der Scheidung ernsthaft mit den Auswirkungen auf ihre Altersvorsorge auseinandergesetzt. Eine solche Beratung gehe dabei mit einer erhöhten finanziellen Sparneigung und mit einer tendenziell erhöhten Sparneigung einher.

(awp/gku)