Ferienimmobilien sind grundsätzlich gleich wie Wohnimmobilien – mit einem wichtigen Unterschied: Sie sind nur zeitweise bewohnt. Das verändert das Risiko-Profil – und damit auch einiges, was mit Versicherungen zu tun hat. «Bei nicht dauerhaft bewohnten Wohnungen und Häusern ist das Risiko von Feuer- und Wasserschäden wegen fehlender Aufsicht erhöht», sagt Nicole Horbelt, Sprecherin bei Axa. «Dies gilt für das Gebäude wie auch für den Hausrat. Eingetretene Schadenfälle bleiben potenziell länger unentdeckt. Die anfallenden Kosten können höher ausfallen.»
Gustavo-Kantone: über Private
Ob eine Ferienimmobilie in den Bergen steht, wie es oft der Fall ist, macht aus der Sicht von Versicherungen keinen Unterschied. «Im Mittelland ist das Risiko von Überschwemmungen grösser, in den Bergen die Gefährdung durch Lawinen. Insgesamt ergibt sich aber ein Ausgleich», sagt Horbelt.
Je nach Kanton ergeben sich indes einige Differenzen zum ständigen Wohnsitz. «Je nach Kanton kann eine Gebäudefeuerversicherung abgeschlossen werden», sagt Lorenz Gerber, Sprecher bei der Mobiliar. «Diese beinhaltet auch die Elementarschadenversicherung.» Und die sogenannten Gustavo-Kantone (Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Obwalden) sind die einzigen Schweizer Kantone, in denen die Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden bei einer privaten Versicherung abgeschlossen werden kann. In allen anderen Kantonen müssen laut Gerber Hausbesitzer ihr Gebäude bei der kantonalen Gebäudeversicherung versichern.
Der Hausrat der Ferienimmobilie muss separat versichert werden.
Wenn sich zum Beispiel die Ski ständig im Ferienhaus befinden, sind diese laut Gerber im Rahmen der Hausratversicherung am Standort des Ferienhauses versichert. Werden diese im Restaurant im Skigebiet gestohlen, besteht Versicherungsschutz über die Zusatzversicherung «einfacher Diebstahl auswärts». Das gilt auch für gemietete Ski, weitere Sportausrüstung, Reisegepäck, Smartphone, Fotoapparat und Ähnliches. Die Versicherung vergütet den Neuwert beziehungsweise den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Selbstbehaltes. Vorausgesetzt, die Versicherungssumme in dieser Zusatzversicherung ist ausreichend hoch. Beim Erwerb einer teuren neuen Schneesportausrüstung lohnt es sich, die Versicherungssumme zu überprüfen.
Wenn das Ferienhaus oder die Ferienwohnung durch Drittpersonen benutzt wird und diese Schäden verursachen, werden die Schäden üblicherweise durch die Privathaftpflichtversicherung der Drittpersonen abgewickelt. Das gilt auch für mögliche Airbnb-Gäste, Freunde der Inhaberfamilie und für den erweiterten Familienkreis.
Als zusätzlicher Standort versicherbar
«Der Hausrat in einer Ferienimmobilie muss separat versichert werden», sagt Horbelt. «Es ist jedoch möglich, das Feriendomizil in der bestehenden Hausratversicherung als zusätzlichen Standort zu versichern.» Zusatzdeckungen seien individuell zu prüfen. Mountainbikes, Ski, Bekleidung und übrige Sportgeräte können beispielsweise gegen plötzliche Beschädigung und Zerstörung durch äussere Einwirkungen versichert werden – dies auch dann, wenn die Sachen verloren gehen.