Die Schweizerische Nationalbank (SNB) attestiert den Schweizer Grossbanken, dass sie für Krisenzeiten besser gewappnet sind als noch vor einem Jahr. Trotzdem sieht sie noch weiteren Handlungsbedarf. Sowohl die UBS als auch die Credit Suisse hätten ihre Kapitalisierung insgesamt leicht verbessert - trotz der moderaten Verschlechterung des wirtschaftlichen und finanziellen Umfelds, geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht zur Finanzstabilität 2019 hervor.
Ende März 2019 seien die Kapitalanforderungen im Rahmen der neuen «Too big to fail»-Regulierung (TBTF2) auf konsolidierter Basis nahezu erreicht worden. Gemessen hat die SNB dabei diejenigen Anforderungen, die zum Tragen kommen, wenn alle Übergangsphasen vorbei sind und die Vorgaben vollständig umgesetzt sein müssen («look-through requirements»).
Die Fähigkeit, Verluste zu absorbieren, habe sich weiter verbessert. Ende des ersten Quartals seien die Anforderungen auf konsolidierter Basis bereits erreicht worden. Zudem habe der Bundesrat eine Vernehmlassung für die Regulierung auf der Stufe einzelner Konzerngesellschaften eingeleitet. Diese Vorschläge unterstütze die SNB.
Deadline für Notfallpläne Ende 2019
Weitere Arbeit steht mit Blick auf eine mögliche Abwicklung der Banken im Krisenfall an. Dabei geht es darum sicherzustellen, dass die Institute während der Vorbereitungen und in der Phase unmittelbar nach einer Rettung mit Gläubigerbeteiligung über genug Liquidität verfügen.
Ausserdem würden die beiden Banken nun ihre Notfallpläne fertigstellen. Seit der Finanzkrise seien bedeutende Fortschritte erzielt worden, kommentierte die SNB. So seien etwa Schweizer Tochtergesellschaften geschaffen worden sowie Servicegesellschaften, um für den Fall einer Krise die operative Unabhängigkeit zu verbessern.
Laut der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma sind aber weitere Anstrengungen nötig, um zu zeigen, dass wichtige Funktionen innerhalb des Systems bei einer Krise ohne Unterbrechung aufrechterhalten werden können. Die SNB nennt insbesondere die nötige Reduktion der finanziellen Abhängigkeiten innerhalb der Gruppe und die Schliessung von Liquiditätslücken im Krisenfall.
Die gesetzliche Frist für einen glaubwürdigen und funktionstüchtigen Notfallplan endet für beide Banken Ende 2019.
(sda/mbü)