Die SIX Swiss Exchange und die Derivatebörse Scoach haben die rechtliche Handhabe bei Leerverkäufen ausgedehnt. Mit neuen Regularien können die Leerverkäufe rasch eingeschränkt werden, wie dies in der akuten Phase der Finanzkrise 2008 der Fall gewesen war.

Neu sind Leerverkäufe erlaubt, wenn der Verkäufer in der Lage ist, den Verkauf innert der dafür gesetzten Frist abzuwickeln, oder mit anderen Worten, die Titel fristgerecht zu liefern. Die Regularien treten am 11. November in Kraft, teilte die SIX Group mit.

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Bei Leerverkäufen wird ein Handel mit Waren oder Finanzvehikeln wie Währungen oder Aktien vereinbart, wobei der Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs die fraglichen Instrumente noch gar nicht besitzt.

Er muss sich mit den Waren oder Papieren bis zum Lieferzeitpunkt eindecken. Dies kann bei negativen Marktbewegungen einträglich sein, weil der Verkäufer dann vom der Preisdifferenz profitiert. Dies verstärkt unter Umständen aber auch breite Abwärtsbewegungen an den Börsen.

Die neuen Regularien der Börse betreffen das so genannte Naked Short Selling, also ungedeckte Leerverkäufe. Dabei hat der Verkäufer die Waren oder Finanzinstrumente beim Verkaufszeitpunkt nicht wie sonst bei Leerverkäufen üblich ausgeliehen. Diese Praxis kann Kursverwerfungen zusätzlich verstärken.

Die Regularien ersetzen Bestimmungen der damaligen Eidgenössischen Bankenkommission EBK (heute Teil der Finanzmarktaufsichtsbehörde Finma) und der Swiss Exchange von 2008, mit denen Leerverkäufe eingeschränkt wurden.

(sda/chb/rcv)