Der ehemalige Credit-Suisse-Direktor Alfred Castelberg wird definitiv mit einer zusätzlichen Freiheitsstrafe von drei Jahren bestraft. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen ein Urteil des Zürcher Obergerichts abgelehnt. Castelberg brachte die Pensionskasse BVK und die Zürcher Gebäudeversicherung um Millionen.
Der 62-jährige Ex-Banker wurde bereits in einem ersten Prozess wegen Bestechung zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Castelberg hatte seinen langjährigen Freund, den Anlagechef der Zürcher Pensionskasse BVK, bestochen und so von Aufträgen profitiert.
«Schlichte Geldgier»
Im nun aktuellen zweiten Prozess hat Castelberg ebenfalls keinen Erfolg: Das Bundesgericht ist gleicher Meinung wie das Zürcher Obergericht und schickt den Ex-Banker definitiv wegen gewerbsmässigen Betrugs für weitere drei Jahre hinter Gitter.
Bestraft wird Castelberg, weil er auf Kosten der Pensionskasse BVK und der kantonalen Gebäudeversicherung ins eigene Portemonnaie wirtschaftete. Mit gefälschten Börsenergebnissen und anderen Zahlen-Spielen schädigte der CS-Kadermann seine beiden Grosskunden um rund 5 Millionen Franken.
Nutzniesser der Manipulationen war nicht nur die CS, sondern auch Castelberg selber. Gemäss Anklage konnte er sich über Bonuszahlungen um 800'000 Franken bereichern. Das Obergericht hatte ihm bereits «schlichte Geldgier» attestiert.
«Von vornherein aussichtslos»
Vor Bundesgericht verlangte Castelberg vergeblich eine Strafreduktion. Die Lausanner Richter sahen jedoch keinen Grund darin, den Fall nach Zürich zurückzuschicken. Es seien keine strafmildernden Gründe erkennbar. Das Verfahren sei fair gewesen und habe nicht zu lange gedauert.
Die Kosten für die Ehrenrunde in Lausanne muss Castelberg selber begleichen. Sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, weil seine Beschwerde «von vornherein aussichtslos» gewesen sei. Die Gerichtskosten werden jedoch auf 1200 Franken gesenkt – wegen seiner schwierigen finanziellen Lage.
(sda/me/mbü)