Auch in der Schweiz darf Jägermeister seinen Kräuterlikör mit dem traditionellen Hirschlogo mit dem Kreuz zwischen dem Geweih vermarkten.
«Die religiösen Gefühle durchschnittlicher Christen» würden durch die Bildmarke nicht verletzt, urteilte das Schweizer Bundesverwaltungsgericht am Montag. Durch die Kombination des Kreuzes mit dem Hirsch und dem Strahlenkranz werde das christliche Symbol «in keiner verletzenden oder respektlosen Weise dargestellt.»
Im September 2017 hatte das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum dem Jägermeister-Logo den Schutz verweigert, weil die Darstellung mit dem Kreuz das Empfinden von Christen verletzen könnte. Jägermeister hatte dagegen Beschwerde eingelegt.
Jägermeister geht auf den 1878 im niedersächsischen Wolfenbüttel von Wilhelm Mast gegründeten Essighersteller zurück. Die Likör-Rezeptur und das Logo existieren seit 1934. Das Logo sei eine Anlehnung an die Sage vom Heiligen Hubertus, dem Schutzpatron der Jäger, erklärt das Unternehmen auf seiner Webseite.
(reuters/tdr)