Christian Erb, ehemaliger Verwaltungsrat der untergegangenen Erb-Gruppe, muss nach Einstellung der gegen ihn geführten Strafuntersuchung definitiv einen Viertel der Verfahrenskosten übernehmen. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte nach dem Konkurs der Erb-Gruppe Ende 2003 eine Strafuntersuchung gegen Rolf und Christian Erb eröffnet. Anklage wurde schliesslich nur gegen Rolf Erb erhoben, das Verfahren gegen seinen Bruder Christian wurde eingestellt.
Allerdings wurde ihm ein Viertel der Kosten für die Untersuchung auferlegt, da er diese mit seinem Verhalten selber veranlasst habe. Zudem wurde ihm eine Übernahme der Kosten für seine amtliche Verteidigung und die Ausrichtung einer Entschädigung verwehrt. Das Bundesgericht hat Christian Erbs Beschwerde nun abgewiesen.
Leichtfertig gehandelt
Laut Gericht ist Erb zwar nicht strafrechtlich, aber zivilrechtlich vorzuwerfen, als Mitglied des Verwaltungsrates Jahresrechnungen unterschrieben zu haben, ohne diese studiert oder verstanden zu haben. Dass das nicht gehe, müsse jedem verständigen Menschen klar sein. Erbs Verhalten sei damit als leichtfertig zu bewerten.
Sein Bruder Rolf Erb wurde erstinstanzlich wegen Betrug und weiteren Delikten zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Zürcher Obergericht wird demnächst das Berufungsurteil verkünden. Die Winterthurer Erb-Gruppe brach 2003 zusammen.
Rolf Erb wird vorgeworfen, die Bilanzen frisiert zu haben, um an weitere Kredite zu kommen. Zudem soll er sein Vermögen, darunter Schloss Eugensberg im Thurgau, seinen Zwillingssöhnen geschenkt haben, um es den Gläubigern zu entziehen.
(awp/sda/jev/moh)